Aktuelle Mitteilungen des Landesverbandes der Binnenfischer Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen aktuellste Informationen und Mitteilungen des Landesverbandes der Binnenfischer Mecklenburg-Vorpommern e.V. geben, sowie in komprimierter Form aktuelle Hinweise, Hintergrundberichte oder Pressemitteilungen veröffentlichen.
Ausschreibung "Kauf und Lieferung von Aalen (Anguilla anguilla) - Glasaale
Ausschreibung "Kauf und Lieferung von Aalen (Anguilla anguilla) - Glasaale
Ausschreibung: "Kauf und Lieferung von Aalen (Anguilla anguilla) - Glasaale-
für die Durchführung von Besatzmaßnahmen an Gewässern des LFV in M-V 2026“
Gegenstand:
Der Landesfischereiverband MV beabsichtigt den Ankauf von insgesamt 774 kg Glasaalen bis 0,3 g zur Umsetzung der EU-Verordnung 1100/2007 im Jahr 2025 für seine Mitgliedsbetriebe. Bei der Durchführung der Besatzmaßnahme sollen vorzugsweise Tiere mit einem durchschnittlichen Gewicht von bis zu 0,3 g / Tier (Glasaale) eingesetzt werden.
Dieses Verfahren wird als Offenes Verfahren mit einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen durchgeführt. Nach Bekanntmachung auf der Webseite des Verbandes können sich Interessenten unter info@landesfischereiverband-mv.de anmelden, die Vergabeunterlagen anfordern und ihr Angebot in der vorgesehenen Frist beim Verband postalisch bzw. per Mail einreichen.
Die Vergabeunterlagen sind integraler Bestandteil des Auftrages und zu beachten bei der Angebotsabgabe.
Fristen
Veröffentlichung: 07.01.2026
Angebotsfrist: 31.01.2026, 18 Uhr
Angebote sind bis 31.01.2026, 18 Uhr, an folgende Adresse zu richten:
Landesfischereiverband M-V e.V.
Angebot Glasaale
LFV MV e. V.,
c/o Sebastian Paetsch
Eldenholz 42, D-17192 Waren/Müritz
Thorsten Wichmann
Ausschreibung "Kauf und Lieferung von Aalen (Anguilla anguilla) - vorgestreckte Aale
Ausschreibung "Kauf und Lieferung von Aalen (Anguilla anguilla) - vorgestreckte Aale
Ausschreibung: "Kauf und Lieferung von Aalen (Anguilla anguilla) - vorgestreckte Aale-
für die Durchführung von Besatzmaßnahmen an Gewässern des LVB in M-V 2026“
Gegenstand:
Der Landesfischereiverband MV beabsichtigt den Ankauf von insgesamt 2.903 kg vorgestreckten Aalen zur Umsetzung der EU-Verordnung 1100/2007 im Jahr 2026 für seine Mitgliedsbetriebe.
Bei der Durchführung der Besatzmaßnahme sollen vorzugsweise Tiere mit einem durchschnittlichen Gewicht von 7 g eingesetzt werden.
Dieses Verfahren wird als Offenes Verfahren mit einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen durchgeführt. Nach Bekanntmachung auf der Webseite des Verbandes können sich Interessenten unter info@landesfischereiverband-mv.de anmelden, die Vergabeunterlagen anfordern und ihr Angebot in der vorgesehenen Frist beim Verband postalisch bzw. per Mail einreichen.
Die Vergabeunterlagen sind integraler Bestandteil des Auftrages und zu beachten bei der Angebotsabgabe.
Fristen
Veröffentlichung: 06.01.2026
Angebotsfrist: 31.01.2026, 18 Uhr
Angebote sind bis 31.01.2065, 18 Uhr, an folgende Adresse zu richten:
Landesfischereiverband M-V e.V.
Angebot vorgestreckte Aale
LFV MV e.V.,
c/o Sebastian Paetsch
Eldenholz 42, D-17192 Waren/Müritz
Thorsten Wichmann
Backhaus veranlasst vorläufige Sofortmaßnahme 2025 zum Robbenschutz in der Reusenfischerei
Fischerei- und Umweltminister Dr. Till Backhaus veranlasst als ad hoc Maßnahme für die diesjährige Reusenfischerei in den Küstengewässern MV, dass ab März 2025 zum Schutz von Kegelrobben (Halichoerus grypus) auch außerhalb des Greifswalder Boddens genehmigungspflichtige relevante Reusen nur noch mit speziellen Robbenschutzvorrichtungen aufgestellt und betrieben werden dürfen. Bisher galten solche Bestimmungen lediglich für den Fischereibezirk Greifswalder Bodden, in dem Kegelrobben seit Längerem besonders häufig anzutreffen sind. Damit knüpft der Minister an seine Ankündigungen Ende 2024 an, angesichts des erhöhten Aufkommens von toten Kegelrobben im letzten Spätherbst insbesondere im Küstenbereich Südostrügens die Robbenschutzmaßnahmen an genehmigungspflichtigen Reusen in der Küstenfischerei M-V vorsorglich zu erhöhen (siehe PM 284/2024 vom 21.11.2024 sowie PM 303/2024 vom 10.12.2024). Die Fischereibetriebe der Küstenfischerei Mecklenburg-Vorpommerns im Haupt- und Nebenerwerb wurden entsprechend durch die obere Fischereibehörde über die vorläufige Sofortmaßnahme informiert.
„Es ist mir wichtig zunächst nochmalig festzustellen: Nach der derzeitigen Beweislage konnte kein Nachweis geführt werden, dass die damals einzige Großreuse im Gebiet Südostrügen den Tod von mehr als 40 Robben verursacht hat. Gleichwohl sollten wir – auch zum Imageschutz der Fischerei – vorsorglich Maßnahmen ergreifen, um das Schutzniveau für Robben in Bezug auf potenziell gefährdende Fanggeräte zu erhöhen“, stellt Dr. Backhaus heraus. „Mit diesem ersten wichtigen Schritt können für nahezu alle Kegelrobben ein Eindringen in die Großreusen und damit potentielle tödliche Beifänge verhindert werden“, so der Minister zu diesem ersten erforderlichen Schritt.
Klar sei auch, dass baldmöglichst dauerhafte Regelungen und Vorkehrungen zum Schutz von Robben benötigt werden. „Es ist allerdings eine sorgfältige Abwägung zwischen den zwingend erforderlichen artenschutzrechtlichen Belangen einerseits und der Gewährleistung einer ausreichenden Fängigkeit der Fanggeräte und der Verhältnismäßigkeit von Einschränkungen andererseits erforderlich. Aufgrund der bestehenden großen Wissenslücken und fehlender Erfahrungswerte haben dazu bereits Abstimmungen auf Fachebene begonnen, die weiter fortgesetzt werden“, sagt der Minister und zeigt sich zugleich zuversichtlich: „Die Reusenfischerei soll und wird ihre Bedeutung für die Küstenfischerei beibehalten oder diese sogar ausweiten können. Es muss gelingen, ihr erhebliches Potential als eine umweltangepasste und nachhaltige Fischereimethode noch stärker zu nutzen, auch als Alternative zu anderen Fanggeräten wie Stellnetzen.“
Auf Einladung des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF) als oberer Fischereibehörde fand am 22.01.2025 ein Fachgespräch statt, bei dem die Weiterentwicklung und Umsetzung von fischereitauglichen und wirksamen Robbenschutzmaßnahmen sowohl aus fischereilicher Sicht als auch aus Sicht des Artenschutzes intensiv beraten wurde. Als Experten nahmen sowohl Reusenfischer aus verschiedenen Fischereibezirken des Landes als auch Vertreter der Wissenschaft und der Fischerei- und Naturschutzverwaltung teil.
Diskussionsgrundlage für die Beteiligten waren die bereits seit 2019 für die Reusenfischerei im Fischereibezirk Greifswalder Bodden geltenden Robbenschutzvorrichtungen. Nach Auffassung der Vertreter der zuständigen Fischereibehörden des Landes sei kurzfristig nur eine Ausweitung dieser Regelungen auf weitere Küstenbereiche verhältnismäßig und umsetzbar. Dies wurde von den übrigen Teilnehmern zur Kenntnis genommen und als Diskussionsgrundlage akzeptiert. Im Ergebnis werden nun die bisher nur im Fischereibezirk Greifswalder Bodden geltenden Robbenschutzvorrichtungen in leicht modifizierter Form auch an allen relevanten Reusen, die in den Küstengewässern MV im Jahr 2025 aufgestellt und betrieben werden, verpflichtend. Entsprechend sind im Eingang zu geschlossenen Fangkammern nicht dehnfähige Strukturen einzubauen, die ein Einschwimmen von Kegelrobben verhindern. Beispielsweise darf im Falle einer geschlossenen ringförmigen Struktur deren Umfang maximal 75 cm betragen. Die einzuhaltenden Maße beruhen auf Vermessungen der am Meeresmuseum bisher untersuchten Robbentotfunde.
Spätestens zur Reusensaison 2026 soll die vorläufige Sofortmaßnahme 2025 durch permanente und nachhaltig wirksame Robbenschutzregelungen ersetzt werden. Dazu bedarf es sowohl der Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen, insbesondere der Küstenfischereiverordnung, als auch der technischen Überarbeitung und Anpassung der Vorgaben für Fanggeräte unter weiterer Einbeziehung fischerei- und naturschutzfachlicher Expertise, einschließlich der Expertise der Naturschutzverbände sowie der Naturschutzforschung. Ein erster technischer Überarbeitungsvorschlag soll durch die obere Fischereibehörde möglichst bis April 2025 erarbeitet werden und dann Gegenstand einer Vorstellung und Diskussion auf einer Informationsveranstaltung mit den Küstenfischereibetrieben im Juni 2025 sein.“
PM Nr.045/2025 | 24.02.2025 | LM | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV
Aufruf zur Meldung von Kormoranschäden an Fischbeständen
EIFAAC, Aquakulturbetreiber und Angler brauchen ihre Unterstützung!
Unter Federführung der EIFAAC (European Inland Fisheries and Aquaculture Advisory Commission) in Zusammenarbeit mit der Federation of European Aquaculture Operators (FEAP) und der European Anglers Alliance (EAA) sollen aktuelle Daten über Kormoranbestände und die durch Kormorane verursachten Schäden an Fischbeständen erhoben werden.
Ziele der Bestandsaufnahme
Ziel dieser Erhebung ist es, eine europäische Bestandsaufnahme der durch Kormorane und andere Raubtiere verursachten Schäden und Verluste an Fischen, in der Freizeitfischerei und in der Aquakultur zu erstellen, um:
- die politischen Entscheidungsträger der EU und der Mitgliedstaaten über die wirtschaftlichen Auswirkungen von Kormoranfraß auf die Angelfischerei zu informieren;
- Betroffene über die verschiedenen Entschädigungssysteme in Europa zu informieren;
- zur Entwicklung eines europäischen Kormoran-Managementplans beizutragen; und
- die Öffentlichkeit über die Folgen für die Ernährungssicherheit, die aquatische Artenvielfalt, die von der Fischerei und der Aquakultur abhängigen Unternehmen zu sensibilisieren.
Die ersten Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme werden auf der Konferenz über Managementempfehlungen zur Verringerung der Auswirkungen von Kormoranfraß vorgestellt, welche von der polnischen Präsidentschaft des Europäischen Rates am 3. Juni 2025 in Brüssel ausgerichtet wird. Diese Konferenz bietet eine hervorragende Gelegenheit, die Aufmerksamkeit der neu gewählten europäischen Parlamentarier und anderer wichtiger Interessengruppen auf unsere Anliegen zu lenken.
Wie melde ich die Kormoran-Daten?
Den Fragebogen herunterladen und ausfüllen. Bitte tragen sie dort alle verfügbaren Daten ein und schicken sie das Dokument direkt an EIFAAC-Secretariat@fao.org oder unseren DAFV-Mitarbeiter f.stein@dafv.de.
Abgefragt werden Informationen über Kormorane und andere Fischräuber in Ihrem Bundesland. Außerdem sollten Sie angeben, welche Fischarten in Ihrem Gebiet durch Kormorane bedroht sind (nachgewiesene und/oder von Experten unterstützte Daten bevorzugt). Wie hoch sind die Kosten für die Wiederaufstockung der Bestände, die Vergrämung der Vögel, den Verlust von Mitgliedern und Beiträgen für den Angelsport usw., die auf ein unhaltbares Ausmaß der Prädation durch Kormorane und andere Fischräuber zurückgeführt werden können?
Der Fokus liegt bei dieser Abfrage auf den Jahren 2024 und 2023. Informationen aus früheren Jahren sind aber ebenfalls willkommen.
Bitte melden sie ihre Daten unbedingt bis zum 31. März, damit sie in die Präsentation der Studie welche auf der Konferenz über Managementempfehlungen zur Verringerung der Auswirkungen von Kormoranfraß am 03. Juni in Brüssel vorgestellt wird, berücksichtigt werden können!
Die Daten sind absolut notwendig um den erforderlichen, politischen Druck aufbauen zu können!
Bei Fragen wenden sie sich bitte an unseren Mitarbeiter Florian Stein:
Telefon: 030 97 60 53 97
Den Brief des EAA Präsidenten Mark Owen finden sie hier.
PM DAFV, Berlin den 20.2.2025
Feuchter Herbst, normaler Winter: Hydrologische Lage in MV
Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus berichtet über die aktuelle Situation der Gewässer im Land:
„Durch das vergleichsweise feuchte vergangene Jahr konnten sich die Gewässer und Böden von den teilweise sehr trockenen Vorjahren vielerorts erholen. Lediglich in den östlichen Teilen Vorpommerns, im Süden der Seenplatte und in der Mecklenburgischen Schweiz sehen wir noch ungewöhnlich trockene Bodenwerte in den tieferen Schichten. Auf der Insel Usedom und am Stettiner Haff weisen die Werte noch eine extreme Dürre aus. Im Oberboden (bis 0,25m) zeigt nur noch die Insel Usedom ungewöhnliche Trockenheit. Die Niederschlagswerte im Januar des neuen Jahres lagen derweil leicht über dem langjährigen Mittel“, so der Minister.
Weitere Informationen zur Bodentrockenheit finden Sie im Dürremonitor des Helmholtzinstitutes unter: https://www.ufz.de/index.php?de=37937
Laut Statistik fallen in Mecklenburg -Vorpommern durchnittschlich 624,3mm Niederschlag pro Jahr. Diese Summe ergibt sich aus den Aufzeichungen der Jahre 1991- 2020. Demgegenüber wurden 2022 nur 533,5mm gemessen. Damit wird das Jahr als trockenes Jahr in Erinnerung bleiben. Das Jahr 2023 kann hingegen mit Niederschlägen von 630,9 mm als durchschnittlich bezeichnet werden. Darauf folgte 2024 mit 753,4 mm ein überdurchschnittlich feuchtes hydrologisches Jahr 2024. Das hydrologische Jahr beginnt am 1. November und endet am 30. Oktober eines jeden Jahres.
Das Jahr 2025 startete hingegen weitestgehend durchschnittlich, erklärt Minister Dr. Backhaus: „Die Lage an den Seen und Flüssen stellt sich dank der ausreichenden Niederschläge zurzeit als entspannt dar, wenngleich die Pegel leicht unter den Werten im Vergleichszeitraum des Vorjahres liegen. Der Schweriner See liegt momentan mit 121 cm am Pegel Werderbrücke rund 6 cm über dem Bewirtschaftungsziel für Februar und nur noch 4 cm unter dem Stauziel von 125 cm. Die Mecklenburger Oberseen liegen am Pegel Waren mit 213 cm 9 cm über dem Bewirtschaftungsziel und nur noch 7 cm unter dem Stauziel von 220 cm. Ähnlich stellt sich die Lage an den Fließgewässern dar: In Bützow führt die Warnow (603 cm) derzeit ein mittleres Hochwasser, leicht unter dem Wert des Vorjahres (ca. 620 cm). Die Peene in Anklam liegt mit 572 cm (+20 cm zum Mittelwasser) auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr“, so Umweltminister Dr. Backhaus.
Die relativ entspannten Werte an den Gewässern seien eine gute Nachricht, dürften laut Minister aber nicht zu einer Dürre- und Hochwasserdemenz führen: „Wir hatten seit gut einem Jahr genügend Niederschläge, aber die Lage kann sich auch schnell wieder drehen. Ich erinnere an die extremen Trockenjahre 2018 und 2019. Deren Niederschlagsdefizite sehen wir bis heute in manchen Böden und die haben viele Schäden in unserer Natur angerichtet. Solche Situationen können schnell wieder eintreten, ebenso Hochwasserereignisse durch Starkregen. Daher müssen wir weiter Vorsorge treffen, das Wasser aus hydrologisch guten Zeiten in der Fläche und auch sauber zu halten. Durch den voranschreitenden Klimawandel werden wir künftig verstärkt mit solchen Situationen konfrontiert sein, in denen wir auf eine gute Vorsorge angewiesen sein werden“, so Dr. Backhaus.
PM Nr.032/2025 | 06.02.2025 | LM | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV
Besatz mit 110 Kilogramm Glasaalen in den Küstengewässern Rügens
Am Dienstag (4.02.2025) werden im Bereich des Großen Jasmunder Boddens sowie Wieker Boddens auf Rügen durch Mitarbeiter des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) und des Instituts für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA) M-V insgesamt 110 Kilogramm Glasaale ausgesetzt. Bei einer mittleren Stückmasse von 0,3 Gramm sind dies etwa 365.000 Individuen. Im Bereich des Großen Jasmunder Boddens werden die Aale von der Ortschaft Neuhof (Sargard) aus großflächig entlang des Ufers verteilt. Der Glasaalbesatz im Wieker Bodden erfolgt nördlich und südlich der Ortschaft Dranske.
„Die Hoffnung hierbei ist, dass die Aale in den Besatzgebieten verbleiben und später dann als Blankaale zum Laichen in Richtung Sargassosee, einem Meeresgebiet im Atlantik östlich Floridas, aufbrechen. Die Wirksamkeit solcher regionalen Besatzmaßnahmen wurden von unseren Fachleuten im LALLF und in der LFA erforscht und nachgewiesen. Seit 10 Jahren werden die Besatzaktionen nun schon mit großem Erfolg durchgeführt. Fast 2,5 Millionen Tiere wurden in diesem Zeitraum in die Küstengewässer des Landes ausgesetzt. Damit wurde ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung des Gesamtlaicherbestands und damit zur Zielerreichung der Europäischen Aalverordnung geleistet“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
Finanziert wurden die Besatzmaßnahmen mit Mitteln aus dem Verkauf der Angelerlaubnisse für die Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns. Für den Besatz 2025 wurden insgesamt 34.133 Euro aufgewendet. Seitens des LALLF wurden die Ausschreibung, Bestellung und Finanzierung der Besatzfische vorgenommen, die LFA übernahm die Koordinierung, Durchführung und wissenschaftliche Begleitung der Maßnahme.
PM Nr.031/2025 | 03.02.2025 | LM | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV
Beste Grüne Woche seit Corona – 250.000 Menschen in der MV-Halle
Auf Wiedersehen Grüne Woche: Das Land Mecklenburg-Vorpommern dankt den über 70 teilnehmenden Unternehmen und Verbänden und allen Beteiligten hinter den Kulissen für die diesjährige erfolgreiche Präsentation auf der weltweit größten Ernährungsgütermesse in Berlin.
„Auch wenn das Land den Messeauftritt finanziell und organisatorisch maßgeblich unterstützt, so hängt der Erfolg der Länderhalle letztlich von den Kreationen und dem Engagement der Austellerinnen und Aussteller ab“, betonte der zuständige Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
Er zeigte sich hoch zufrieden mit dem diesjährigen Messeverlauf: „Die Messeleitung geht von insgesamt rund 310.000 Messebesucherinnen und -besuchern aus. Der MV-Halle haben ca. 250.000 Gäste einen Besuch abgestattet. Wir können also von der am besten besuchten Grüne Woche seit Corona sprechen. Das freut mich sehr und stimmt auch die Unternehmen zuversichtlich.“
Für das Landwirtschaftsministerium war die Grüne Woche 2025 mit besonderer Spannung verbunden: „Wir haben mit einer neuen Agentur zusammengearbeitet, die bei der Hallengestaltung neue Impulse gesetzt hat. Die Stände wurden in luftiger und natürlicher Holzbauweise errichtet und konnten von den Ausstellenden individuell ausgestaltet werden. So wurde Vielfalt in der Einheit erreicht. Wir haben zudem auf breitere Durchgänge und mehr Sitzmöglichkeiten gesetzt, damit sich unsere Gäste wohlfühlen und in der Halle verweilen. Kombiniert mit unseren vielen kleinen und großen Ausstellenden sowie bekannten und neuen Produkten wollten wir eine gute Mischung bieten und Publikum jeden Alters anziehen. Die Besucherzahlen bestätigen, dass uns das gelungen ist.“
In der MV-Halle wurden 2025 über 5.000 Brote und Backwaren verkauft, ca. 25.000 Liter Bier bzw. Biermixgetränke ausgeschenkt und rund 45.000 Fischbrötchen verspeist, resümierte Backhaus. Die ausstellenden Betrieben seien mehr als zufrieden, sagte er weiter. Gerade die kleinen Unternehmen konnten viele Geschäftskontakte knüpfen und Interesse für ihre Produkte wecken – auch untereinander. Viele Unternehmen setzen im Nachgang der Messe auch auf das Online-Geschäft.
Die Reaktionen der Ausstellenden bestätigen Minister Backhaus darin, dass die Grüne Woche vieler Unkenrufe zum Trotz mehr ist, als nur eine Fress-Meile: „Auf der Grünen Woche ging es immer ums Essen – das gilt auch heute noch. Aber in den zurückliegenden Jahren hat sich viel verändert: Zum Genießen gehört immer häufiger auch das Bewusstsein für gesunde, regionale und umweltschonend produzierte Lebensmittel. Auch in diesem Jahr konnten wir wieder zeigen, welche enorme Entwicklung unser Land seit der Wende genommen hat. Wir sind das Land zum Leben und stehen für eine starke Land- und Ernährungswirtschaft.“
PM Nr.025/2025 | 27.01.2025 | LM | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV
Generationswechsel auf dem Fischereihof Mueß
Leichter Frost, Eisbildung und Nebel am Schweriner Innensee. Fischer Andreas Kühl schaut ein wenig skeptisch auf die Wasseroberfläche. Von seinem Fischereihof Mueß sind die nahen Inseln Kaninchenwerder und Ziegelwerder kaum erkennbar. „Heute geht es nicht raus“, sagt der 54-Jährige. Also wieder rein in den Wirtschaftsraum. An Arbeit mangelt es nicht. Karpfen, Aale, Lachs, Forellen und Saiblinge liegen eisgekühlt in den Auslagen. Alles frische Ware für die Kunden. Mit ihm wirbeln weitere acht Mitarbeiter auf dem Fischereihof.„Über die Festtage gingen die Karpfen gut. Jetzt sind die Forellen gefragt“, sagt Kühl. Just in dem Moment schaut ein älteres Pärchen um die Ecke: „Zwei Forellen, nicht so groß bitte.“ Kurz darauf geht der Kescher in die Hälternetze – zwei Forellen zappeln im Netz.
Anfang September 2024 übernahmen Kühl und Henning Czapla (26) den Fischereihof aus den Händen von Gerd Eberwein. Ein Glücksfall für Schwerin und den Tourismus am See. Die Fischerei und damit der traditionsreiche Fischerhof Mueß bleiben erhalten. Während Kühl all sein Wissen um die Flossenträger und deren Fang nebst Verarbeitung einbringt, kennt sich Henning Czapla bestens mit den Richtlinien in der Wirtschaft aus. Der studierte Wirtschaftsrechtler aus Schwerin ist in den Coronajahren auf den Hof aufmerksam geworden. „Ich wollte einfach etwas Praktisches machen. Echten Kontakt zu Kunden, zu Menschen pflegen“, so Czapla.
Die Kombi Fischwirtschaft und Wirtschaftsrecht passt. Davon ist Andreas Kühl überzeugt. „Nur so konnte der Betriebsübergang gelingen“, sagt er. Altmeister Gerd Eberwein hört zu und schaut im Verkauf mit einem verschmitzten Lächeln über den Tresen. Er gibt ein wenig aus seiner Laufbahn preis. Die begann in seinen Jugendjahren am Kummerower See. „Mit meinem Kumpel war ich damals einer der größten Fischräuber.“ Ein Nervenkitzel, der ihn in die Fischerei brachte und sogar den Grundstein für das Studium in der Fischwirtschaft legte. „Zu DDR-Zeiten bekam die Binnenfischerei hinsichtlich der Versorgung der Bevölkerung einen besonderen Stellenwert“, sagt Eberwein. Aquakultur war damals das Zauberwort. Folglich entstand in Schwerin-Mueß eine der größten Forellenzuchtanlagen. Nur wenige Kilometer entfernt gewann mit einer 44-Millionen-DDR-Mark-Investition die Lewitz mit ihren Fischzuchtteichen an Bedeutung, erinnert sich Eberwein.
Fischer Andreas Kühl kennt die Geschichte. Im VEB Binnenfischerei startete er unter Obhut von Eberwein ins Berufsleben. Heute ist von all den Zuchtprojekten nichts mehr erkennbar. Gefischt wird dennoch - auf insgesamt 483 Hektar des Schweriner Innensees. Die Erträge sind überschaubar. „Sie belaufen sich aus dem Innensee gerade einmal auf fünf Prozent der Gesamtproduktion“, sagt Kühl. 95 Prozent der Frischfischware werde zugekauft. Darunter befinden sich heute die Forellen aus dänischer Produktion. Stattdessen zählen Fischverarbeitung und deren Veredlung zum Handwerk auf dem Fischerhof in Mueß.
Nachdenklich reagiert Andreas Kühl, wenn es um Fischräuberei geht. Glücklicherweise gab es im vergangenen Jahr keinen Fall davon. Dennoch schauen verbotenerweise nicht selten einige Bootsfahrer in die Stellnetze. Die Folge: Nicht selten reißen beim unkundigen Heben die Maschen der feinen Netze. „Das ist teuer“, sagt Kühl. Ein 50-Meter-Netz schlägt mit 120 Euro zu Buche. Bei den im Schnitt gesetzten 1000 Metern entsteht somit schnell ein Schaden von rund 3000 Euro. Geld, was der Fischerei fehle. Eine Versicherung komme dafür nicht auf, so Kühl weiter.
Während im Geschäft die Mitarbeiter den Frischfisch mit Eis neu bedecken, blicken Henning Czapla und Andreas Kühl gemeinsam auf den See. Klar sei das Wasser geworden. Vom trüben, nährstoffreichen Wasser, wo in Erzählungen der Fischer einst „die Zander aus dem See“ schauten, ist nichts geblieben. Dafür entwickeln sich andere Fischarten wie die Kleine und Große Maräne gut. „Ein wichtiger Baustein“, so Czapla und Kühl. Mit den Stellnetzen werden diese Fische in 20 bis 30 Meter Tiefe gefangen.
Wichtig für Angler: Auch wenn sich der Zander im klaren Wasser rar macht, bleibt er auf der Artenliste im Innensee. Darüber hinaus attestiert der Fischereihof Mueß dem Hecht einen guten Bestand. Lediglich der Barsch unterliegen momentan einigen Schwankungen. Gingen vor 15 Jahren zwischen zweieinhalb und vier Tonnen Barsch jährlich als Ware in Richtung Bodensee, können solche Mengen heute nicht mehrgefangen werden. Der Bestand dieser Fischart im See stagniert. „Es wird dauern, die Natur regelt das“, sagt Andreas Kühl. Der Schlüssel sei der Stint, der Futterfisch für Barsche. Und dessen Bestand sei durch die große Barschpopulation eingebrochen. Daher würden nun die Barsche nicht selten ihren Nachwuchs fressen. Über kurz oder lang rechnen die Fischer wieder mit guten Beständen beim gestreiften Jägern mit den Stachelflossen.
Quelle: https://www.nordkurier.de/regional/schwerin/generationswechsel-auf-dem-fischereihof-muess-3192886
Nordkurier, Volker Bohlmann, 17.1.2025, 18:45 Uhr
Der Aal – paneuropäische Fischart mit besonderer Bedeutung für MV
Wie jedes Jahr ist auch 2025 eine besondere Art „Fisch des Jahres“ in Deutschland. Fachverbände haben den Aal auserkoren – sehr zu Recht, wie Fischereiminister Dr. Till Backhaus feststellt.
„Der schlangenförmige Aal ist ein Fisch, der die Phantasie der Menschen auch wegen seines lange unklaren Lebenszyklus und zu anderen Fischarten abweichender Lebensweise schon immer besonders angesprochen hat. Natürlich war der Aal zumindest hierzulande stets auch ein besonders wichtiger Wirtschaftsfisch und ist als Räucheraal im wahrsten Sinne des Wortes in aller Munde“, stellt der Minister fest, sieht aber auch die Kehrseite, welche zu seiner Auswahl als Fisch des Jahres geführt hat.
„Aale sind eigentlich hoch anpassungsfähig und waren in den Flusssystemen Europas sehr weit verbreitet. Mit der Industrialisierung sind diesem Wanderfisch, vergleichbar zu Lachs oder Stör, aber massive Probleme erwachsen. Insbesondere die Einwanderung der aus dem Meer aufsteigenden Jungaale – wegen der anfänglich noch fehlenden Pigmentierung bekannt als Glasaale – und die spätere Abwanderung der laichreifen so genannten Blankaale wurde durch die massive Verbauung der Fließgewässer seit Mitte des vorletzten Jahrhunderts beeinträchtigt, an einigen Stellen gar unmöglich. Das ist für eine weit wandernde Art wie den Aal besonders kritisch“, so der Minister.
Den Menschen der damaligen Zeit war es vorrangig um Wasserstandregulierung und Schiffbarkeit der Gewässer, später auch um die Nutzung der Wasserkraft für die Energiegewinnung gegangen. „Damals hat noch keiner mit heute üblichen vorsorgenden Ansätzen über negative Auswirkungen nachgedacht. In viele Sperrbauwerke waren gleich so genannte Aalfänge mit eingebaut worden, um die besonders großen und fetten Blankaale noch einfacher zu fangen. War den Fischen die Rückwanderung ins Meer schon weitgehend abgeschnitten, kamen schließlich noch Turbinen von Wasserkraftwerken aller Größenordnungen hinzu, die heute noch für eine hohe Sterblichkeit abwanderungswilliger Aale verantwortlich sind“, resümiert der Minister die fatale Entwicklung. Hinzu kamen chemische Verunreinigungen der Gewässer, die Degradierung vieler Stammgewässer des Aales und die Einschleppung von Krankheiten und Parasiten aus Übersee sowie deren Verbreitung.
Schließlich führte die Naturschutzpolitik zu vielen Verbesserungen für stark beeinträchtige Arten, darunter aber auch für solche, die gerade dem Aal besonders gerne nachstellen, wie beispielsweise Kormorane.
„Während Gewässerverbauungen und Wasserkraftnutzung in der Niederungslandschaft Mecklenburg-Vorpommerns nicht so bedeutsam sind und damit so gravierend für den Aal wirken wie anderswo, haben sich alle Faktoren zusammen natürlich auch hier massiv ausgewirkt. Nur als Beispiel erinnere ich an den Schwimmblasenwurm, der um 1980 nach Europa eingeschleppt wurde und die Aalbestände europaweit massiv befiel. Auch heute noch ist ein wesentlicher Anteil des Bestandes mit diesem nicht einheimischen Parasiten befallen. Bedingt durch die Schädigung der Schwimmblase kann die erfolgreiche Rückwanderung der Aale, die das Meer erreichen und dem Westatlantik zusteuern, negativ beeinflusst sein, weil die Aale durch den Parasiten geschwächt sind und die wichtige Schwimmblasenfunktion beeinträchtigt ist. Erfreulich ist jedoch, dass in den Binnen- und Küstengewässern des Landes eine abnehmende Befallsrate sowie Befallsintensität mit dem Schwimmblasenwurm innerhalb der letzten 30 Jahre festgestellt wurde“, so Dr. Backhaus. „Im Aalmanagement dokumentiert sind auch viele äußere Verletzungen abwandernder Aale vor allem durch Turbinen und Schnäbel fischfressender Vögel. Hinzu kommen hormonelle Belastungen durch kommunale Abwässer.“
Bereits Mitte des letzten Jahrhunderts wären die Bestände ohne massiven Besatz mit Glas- oder vorgestreckten Jungaalen noch schneller eingebrochen. Schon damals war klar, dass man vor allem die Ursachen bekämpfen und vor allem die Gewässer renaturieren muss. Neben dem Aal waren auch andere Fischarten sowie verschiedenste aquatische Organismen massiv betroffen, darunter ganz besonders Großmuscheln, Krebse, Lurche und auch Wasserpflanzen. „Heute setzt die Wasserrahmenrichtlinie der EU den Maßstab, und es zeigt sich: Die Sanierung, Renaturierung und Absicherung der Durchwanderbarkeit der Fließgewässer und ganzer Gewässersysteme kosten ein Mehrfaches ihrer früheren einseitigen Umnutzung, sowohl an Ressourcen als auch an Zeit“, sagt Dr. Backhaus und sieht hierin eine komplexe Herausforderung für Generationen.
Der Aal bietet sich als Indikatorart für die angepeilten Fortschritte geradezu an. Immerhin gibt es keine andere einzelne Fischart, der die Europäische Union so viel Aufmerksamkeit, unter anderem mit einer eigenen Verordnung, zuteilwerden lässt. „Daneben ist für unser Land auch die Meerforelle ein wichtiger Signalgeber für die noch bestehenden Problemlagen, aber auch Verbesserungen. Das wurde frühzeitig erkannt, und für diese Arten gibt es Aktivitäten und beim Aal seit mehr als zehn Jahren sogar ein landesspezifisches Management auf Basis der Europäischen Aalverordnung. Warnow und Peene sowie die systemzugehörigen Gewässer sind dafür als eigenständige deutsche Flussgebietseinheit definiert und liegen bekanntlich ausschließlich auf unserem Territorium. Das heißt auch: Hier liegt das Aalmanagement in unserer eigenen Hand“, stellt der Minister fest und verweist zugleich auf das umfangreiche und für andere Bundeländer beispielgebende Engagement des Landes.
„Seit 2009 erfolgt ein systematischer Besatz der für eine spätere Abwanderung geeigneten Gewässer in MV, der ebenso wie das Glasaal- und Blankaalmonitoring in ausgewählten Fließgewässern sowie das Gelbaal-Monitoring im Küstenmeer wesentlicher Bestandteil des Aalmanagements im Land ist. Alle diese Maßnahmen werden aus dem jeweiligen Fischereifonds und unter Kofinanzierung mit Landesmitteln finanziert sowie in Bezug auf Maßnahmen privatrechtlicher Partner höchstmöglich unterstützt. Damit erfüllt Mecklenburg-Vorpommern die Anforderungen auch im Rahmen des gesamtdeutschen als auch des paneuropäischen Aalmanagements“, stellt Dr. Backhaus heraus.
„Rechnen wir 2025, das Jahr des Aals, mit hinzu, werden hierzulande seit 2009 bis zum Jahresende insgesamt mehr als 100 Tonnen Besatzaale in Binnengewässern ausgebracht worden sein. Dass sind dann etwa 30 Millionen Individuen, davon knapp 14 Millionen vorgestreckte Aale und mehr als 16 Millionen Glasaale. Bis letztes Jahr hat das Land die Gesamtausgaben von 5,16 Millionen Euro mit knapp drei Millionen Euro aus dem EU-Fischereifonds und 937 000 Euro Landesmitteln unterstützt. Fast 1,3 Millionen Euro haben Angler und Fischer als Eigenmittel aufgebracht. Hinzu kommt der Besatz in den Küstengewässern, den das Land, seit 2014 finanziert mit rund 225 000 Euro aus den Einnahmen für die Küstenangelerlaubnisse, selbst unternimmt. Das sind nochmals 2,1 Millionen Glasaale“, freut sich der Minister und sieht dies als Gemeinschaftswerk von Anglern und Fischern, die hier keineswegs nur aus Eigennutz, sondern als aktive Naturschützer mitwirken, sowie öffentlichen und privaten Streitern im Sinne der guten Sache und zum Wohle dieser besonders wichtigen Art. Nicht eingerechnet sind hier die Aufwendungen des Landes für das Management, teilweise auch mit EU-Mitteln mitfinanziert.
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PM Nr.014/2025 | 17.01.2025 | LM | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV
Niedersachsen übernimmt Vorsitz im Elbe-Rat
Niedersachsen übernimmt Vorsitz im Elbe-Rat
Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus übergibt Staffelstab an Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer
Der Vorsitz der Flussgebietsgemeinschaft Elbe für den deutschen Teil des Einzugsgebietes der Elbe (FGG Elbe) liegt für jeweils drei Jahre bei einem Elbe-Land. Zum Jahreswechsel übernimmt Niedersachsen den Vorsitz der FGG Elbe turnusgemäß von Mecklenburg-Vorpommern. Niedersachsen obliegt damit der Vorsitz nun für die Jahre 2025 bis 2027.
Heute übergab der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, den symbolischen Staffelstab an Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer.
Im Archezentrum in Amt Neuhaus erklärt der neue Elbe-Minister:
„Meinem Amtskollegen Dr. Till Backhaus danke ich ganz herzlich für seinen engagierten Einsatz. Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen drei Jahren wichtige Schwerpunktthemen gesetzt, die Niedersachsen weiterführen wird. Für das Erreichen der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie naht das Zieljahr 2027. Die FGG Elbe wird ihre Anstrengungen unter dem niedersächsischen Vorsitz weiter forcieren, um bis 2027 möglichst viele Gewässer im Einzugsgebiet der Elbe und ihrer Nebenflüsse in den guten Zustand zu bringen und die erforderlichen Maßnahmen umsetzen“, so Niedersachsens Umweltminister Meyer. „Der Klimawandel wirkt sich auch auf den Wasserhaushalt im Elbeeinzugsgebiet aus. Daher wird das „Wassermengenmanagement" ein Schwerpunktthema bleiben“, erklärt Meyer. „Klimaprognosen lassen erwarten, dass sich einerseits Hochwassersituationen an der Elbe verstärken und andererseits vermehrt mit Trockenheit und Niedrigwasser zu rechnen ist. Ein zukunftsfähiges Wassermengenmanagement ist daher von besonderer Bedeutung“, so Meyer.
Auch das Thema Sedimentmanagement werde Schwerpunktthema bleiben, kündigten die Umweltminister beider Länder an. Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärt: „Nach 1990 hat sich die Schadstoffbelastung der Elbe bereits deutlich verbessert. Die verbliebene Schadstofffracht der Elbe trägt jedoch weiterhin zur stofflichen Belastung bis in die Nordsee bei. Das Sedimentmanagement soll zum Erreichen des guten chemischen und ökologischen Zustandes der Elbe beitragen. Bund und Elbe-Länder haben im April 2024 vereinbart, innerhalb eines 10-Jahres Zeitraumes die wirksamsten und kosteneffizientesten Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstofffrachten auf nationaler und internationaler Ebene zu identifizieren und weitgehend zu realisieren
„Die niedersächsische Vorsitzzeit wird arbeitsintensiv,“ erwartet Meyer. „In den kommenden drei Jahren stehen wichtige Schritte für die weitere Umsetzung von Wasserrahmenrichtline und Hochwasserrisikomanagement-Richtline an. Wir laden die interessierte Öffentlichkeit herzlich ein, sich hier im Rahmen der laufenden Anhörung einzubringen und Stellungnahmen abzugeben.“
Hintergrund:
Während der niedersächsischen Vorsitzzeit werden die Pläne für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für den 4. Bewirtschaftungszeitraum von 2027 bis 2033 überarbeitet. Dies umfasst die Aktualisierung des nationalen und internationalen Bewirtschaftungsplans sowie des Maßnahmenprogramms. Zudem steht die Aktualisierung des Hochwasserrisikomanagement-Plans (HWRMP) für den 3. Zyklus von 2027 bis 2033 an.
Zur Vorbereitung der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans für den vierten Bewirtschaftungszeitraum hat die FGG Elbe einen Zeitplan und ein Arbeitsprogramm entworfen und die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung fortgeschrieben, die vom 22.12.2024 bis zum 22.06.2025 Gegenstand einer Anhörung sind. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise einzubringen. Die Information, Anhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein verbindlicher Bestandteil der WRRL. Die Unterlagen des laufenden Anhörungsverfahren sind online verfügbar unter: https://www.fgg-elbe.de/eg-wrrl/anhoerung-2024-2027.html
PM Nr.006/2025 | 10.01.2025 | LM | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV






