Aktuelle Mitteilungen des Landesverbandes der Binnenfischer Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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Ursache für tote Kegelrobben weiter unklar – Behörden forschen
Die Todesursache der über 30 Kegelrobben, die seit Anfang Oktober an der Außenküste Rügens sowie am Greifswalder Bodden geborgen wurden, ist weiterhin nicht geklärt.
„Die zuständigen Behörden und Organisationen haben eine Vielzahl an Untersuchungen durchgeführt. Die Sektionen ergaben bislang keine Hinweise auf eine natürliche Todesursache. Auch die Vogelgrippe – derartige Fälle sind aus Dänemark bekannt – konnte als Todesursache ausgeschlossen werden. Auch für menschliches Einwirken, z.B. in Folge von Bauarbeiten oder fischereilichen Aktivitäten im betreffenden Küstenabschnitt, liegen uns derzeit keine belastbaren Nachweise vor. Kontrollen einer Reuse vor Thiessow durch die Fischereiaufsicht, auch unter Einsatz von Unterwasserkameras, blieben bislang ergebnislos. Das ist äußert bedauerlich und lässt alle Beteiligten unbefriedigt zurück. Sie können aber davon ausgehen, dass wir die Ereignisse sehr ernst nehmen und ihr weiter buchstäblich auf den Grund gehen werden“, sagte Umweltminister Dr. Till Backhaus am Vormittag in Schwerin.
Einige Robben werden derzeit in Büsum am Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) untersucht, um weitere Todesursachen, z. B. Lärm, abzuklären. Es wurden zur Unterstützung der Ursachenermittlung darüber hinaus auch Strömungsmodelle vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) angefertigt, die bislang aber keinen Rückschluss auf einen anderen ursächlichen Ausgangspunkt der Totfunde ermöglichen. Auch eine Befliegung des Küstenabschnitts durch die Wasserschutzpolizei ergab keine Anhaltspunkte für eine andere mögliche Ursache.
Minister Backhaus informierte, dass im Herbst 2017 ein vergleichbares Ereignis stattgefunden hat. Auch damals konnte eine konkrete Ursache für die Totanspülungen nicht ausgemacht werden. Im Ergebnis des damaligen Vorfalls wurden gemeinsam mit dem Fischereibereich präventiv Vorkehrungen für den Eingangsbereich von Reusen entwickelt, um das Einschwimmen von Robben zu verhindern bzw. zu minimieren.
PM Nr.261/2024 | 31.10.2024 | LM | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt