Aktuelle Mitteilungen des Landesverbandes der Binnenfischer Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen aktuellste Informationen und Mitteilungen des Landesverbandes der Binnenfischer Mecklenburg-Vorpommern e.V. geben, sowie in komprimierter Form aktuelle Hinweise, Hintergrundberichte oder Pressemitteilungen veröffentlichen.



Ministerium fördert Fischwirt­schaftsgebiete – 8 lokale Strategien eingereicht

Bis zum Stichtag Ende April 2023 haben insgesamt acht Lokale Fischereiaktionsgruppen – so genannte FLAG – ihre Strategien eingereicht. In der neuen Förderperiode sind damit zwei Lokale Fischereiaktionsgruppen dazu gekommen.

Daher haben jetzt mehr Regionen die Möglichkeit, mit der Förderung Fischer oder in der Fischereiwirtschaft tätige Menschen dabei zu unterstützen, sich neben der originären Fischerei weitere Einkommensalternativen in diesem Bereich aufzubauen und damit die Fischerei­wirtschaft insgesamt zukunftsfähiger aufstellen. Auch über die eigentliche Fischerei hinausgehende Vorhaben können ermöglicht werden.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat einen Ausschuss eingesetzt, der im Juni abschließend über die Strategien entscheiden wird.

Für die nachhaltige Entwicklung von Fischwirtschafts­gebieten und zukünftig auch Aquakulturwirtschafts­gebieten stellt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in der aktuellen Förderperiode des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) von 2021 bis 2027 rund 5,1 Mio. € an EU-Mitteln bereit.

Hintergrund:

Im Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakultur­fonds, dem EMFAF, kann gem. Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1139 (EMFAF-VO) die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung gefördert werden.

Die ausführlichen Regelungen dafür wurde in der Dachverordnung der ESI-Fonds, wozu der EMFAF zu subsumieren ist, der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 ab Artikel 28 abschließend festgelegt.

Demnach darf die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung sich nur auf ein subregionales, abgegrenztes Gebiet beziehen, muss durch eine lokale Aktionsgruppe betrieben werden und muss mittels einer Strategie umgesetzt werden.

Die Umsetzung der Projekte erfolgt dann durch das Bottom-Up-Prinzip, bei dem die örtlich zuständige lokale Aktionsgruppe auf Grundlage der Strategie die Förderwürdigkeit eines Projekts feststellt. Die Bewilligungsbehörde kann dann lediglich die Förderfähigkeit eines solchen Projekts prüfen und kann inhaltlich an dem Projekt nichts ändern.

Bekannt ist für diese Art der Förderung vor allem die LEADER-Förderung im Bereich des ELER, welche sich auf die Förderung im ländlichen Raum konzentriert.

Im EMFAF kommen für diese Art der Förderung Gebiete in Frage, welche durch die Fischerei beeinflusst bzw. geprägt sind, sowohl wirtschaftlich als auch kulturell. Daher wird diese Art der Förderung auch Fischwirtschaftsgebietsförderung (FIWIG) bezeichnet.

Hierfür stellt die Bewilligungsbehörde für den Förderzeitraum von 2021-2027 insgesamt 5,1 Mio. € an EU-Mitteln zur Verfügung.

Die Kofinanzierung der Projekte erfolgt entweder aus kommunalen Mitteln bei öffentlich-rechtlichen Vorhabenträgern oder aus Landesmitteln mit privaten Antragstellern.

Mit Aufruf vom 07.12.2022 waren lokale Akteure dazu aufgefordert, lokale Fischereiaktionsgruppen (FLAG) zu bilden, eine Strategie auf Grundlage des Aufrufs zu erstellen und fristgerecht einzureichen. Im Laufe des Auswahlprozesses wurde der Stichtag zur Strategieeinreichung vom 31.03.2023 auf den 28.04.2023 verlegt, um den lokalen Akteuren mehr Zeit zu geben.

Fristgerecht sind insgesamt acht Strategien eingegangen.

Die FLAGs, sowohl die bestehenden, welche weitergeführt werden, als auch die zwei neuen FLAGs, orientieren sich stark an bestehende LEADER-Aktionsgruppen, sowohl was die Region, die Zusammensetzung der FLAG als auch das Regionalmanagement betrifft. Für die FIWIG-Förderung ergibt sich hierbei ein deutlicher Vorteil, da somit Personal- und Sachkosten der FLAGs größtenteils durch die LEADER Aktionsgruppen getragen werden und die EU-Mittel größtenteils den Projekten zufließen können.

Das Gesamtbudget von 5,1 Mio. € EU-Mitteln wird gleich auf alle zukünftigen, genehmigten FLAGs aufgeteilt. Bei den erwarteten acht FLAGs wäre das ein Budget von 637.500 € pro FLAG. Dabei inkludiert sind Mittel in Höhe von jeweils rund 12.800 € für Aktivitäten der FLAGs.

PM Nr.128/2023 | 05.05.2023 | LM | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V