Aktuelle Mitteilungen des Landesverbandes der Binnenfischer Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen aktuellste Informationen und Mitteilungen des Landesverbandes der Binnenfischer Mecklenburg-Vorpommern e.V. geben, sowie in komprimierter Form aktuelle Hinweise, Hintergrundberichte oder Pressemitteilungen veröffentlichen.



NDR online: Fischereigesetz-Novelle in MV – Kommt das Aus für den Karpfen?

Ist der Karpfen eine heimische Fischart oder nicht? An der Antwort auf diese Frage hängt viel für die Angler in Mecklenburg-Vorpommern. Sie befürchten, die Novelle des Landesfischereigesetzes könnte Karpfenbesatz künftig kategorisch ausschließen.

von Franz Fanter

Rund 18 Tonnen Jungkarpfen setzen die Aktiven des Landesanglerverbands Mecklenburg-Vorpommern (LAV MV) jedes Jahr in ihre Seen – auf einer Gewässerfläche von mehr als 6.000 Hektar. Immerhin gilt der Karpfen als guter Speisefisch und auch aus anglerischer Sicht ist er eine Herausforderung. Das sagt Armin Butz, Vorsitzender des Regionalen Anglerverbands Altkreis Sternberg. “Der Karpfen ist ein sehr kampfstarker Fisch. Wenn man einen von 50 oder 60 Zentimetern an der Angel hat, dann muss man schon ganz schön Kraft aufwenden und es dauert auch seine Zeit, bevor man ihn entsprechend angelandet hat.“

Doch so einen Drill, befürchten die Angler, könnte es bald nicht mehr geben. Der Grund: Die Landesregierung plant, einen entscheidenden Satz aus dem Fischereigesetz zu streichen. “Als heimisch gilt eine wildlebende Fischart auch, wenn sie verwilderte oder durch menschlichen Einfluss eingebürgerte Fische der betreffenden Art hier in freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als Populationen erhalten.” Landesfischereigesetz – LFischG M-V. Der Karpfen könnte dann als fremde Art gelten und dürfte nicht mehr besetzt werden.

Wildkarpfen noch nicht ganz verschwunden

Die Satzkarpfen, allen voran der Spiegelkarpfen, sind genau genommen kultivierte Arten. Der Mensch hat sie über Jahrhunderte hinweg gezüchtet und in Teichen und Seen aufgezogen. Seine Stammform, der Wildkarpfen, ist kaum noch zu finden. Er war im Donaueinzugsgebiet heimisch und hat – das haben Wissenschaftler herausgefunden – die obere Donau sowie die Oder- und Elbeeinzugsgebiete bereits zwischen dem sechsten und elften Jahrhundert besiedelt.

Marco Röse, Gewässerwart beim Landesanglerverband, verteilt jährlich 18 Tonnen Satzkarpfen in MV.

Der Urkarpfen ist dennoch nicht ganz verloren, erklärt Marco Röse, Gewässerwart des LAV MV, auch wenn hierzulande ausschließlich die für den Menschen optimierten Zuchtkarpfen leben. “Deswegen sind diese Karpfen jetzt in der Regel ein bisschen kürzer, dafür hochrückiger und die Schuppen wurden denen abgezüchtet.” Aufgrund der Mendelschen Gesetze, der Genetik, erfolge bei der natürlichen Reproduktion eine Rückzüchtung. Die Schuppen und die stromlinienförmige Körperform des Wildkarpfens würden sich dann nach und nach über die Generationen wieder durchsetzen.

Besatz muss angemessen bleiben

Aus eigener Kraft jedoch könnten sich Karpfen in den meisten der heimischen Seen und Flüsse nicht halten, so Röse. Zu wenige Jungfische überlebten – besonders in Gewässern mit gutem Raubfischbestand. “Warum auch immer, der Hecht steht auf kleine Karpfen.” Deswegen besetzt der gelernte Fischwirt auch nur dreijährige Karpfen, K3 genannt. Sie sind bereits etwas größer und mehr als ein Kilogramm schwer. Für die allermeisten Hechte seien diese Karpfen dann eine Nummer zu groß.

Der Karpfen richtet, anders als zum Teil angenommen, in der heimischen Unterwasserwelt hierzulande keinen Schaden an. Da sind sich Angler und führende Wissenschaftler einig. Voraussetzung dafür, so Röse: Der Besatz muss im Rahmen bleiben. “Es ist wie bei allem im Leben. Die Dosis macht das Gift.” Der Fischwirt spricht dabei von der sogenannten Tragfähigkeit eines Gewässers. Sie besagt, wie viele Organismen, also auch wie viel Fisch das Ökosystem See überhaupt ernähren kann. Im Falle des Karpfens, der, nachdem er im See aufgewachsen ist, durch die Angler auch wieder entnommen wird, könne ein Gewässer sogar von überschüssiger Biomasse befreit werden. Sie wird beispielsweise durch Düngemittel aus der Landwirtschaft oder über Abwässer eingetragen.

Backhaus: “Für die Angler ändert sich nichts”

Laut Landesfischereiminister Till Backhaus gibt es keinen Grund zur Sorge.

Für den LAV MV spricht daher alles dafür, sich für den Karpfen stark zu machen. Beim Anhörungsverfahren im Rahmen der Novellierung hat der Verband schriftlich Stellung zur Streichung der betreffenden Passage bezogen. Fischereiminister Till Backhaus (SPD) besteht dennoch auf der geplanten Änderung – als Mittel der Entbürokratisierung. Zugleich gibt er aber Entwarnung: “Der Karpfen ist hier heimisch geworden. Das heißt: Da, wo in der Vergangenheit besetzt wurde, kann auch in der Zukunft besetzt werden und insofern brauchen sich die Angler, der Landesanglerverband, hier keine Sorgen machen.” Der Karpfen sei willkommen, ein toller Speisefisch und für die Angler ändere sich nichts, so der Minister.

Zunehmend bessere Bedingungen für Karpfen

Vielleicht ist ein Besatz bald auch gar nicht mehr nötig, sagt Marko Röse vom LAV MV. Dank Klimawandels und Renaturierung verbesserten sich die Bedingungen für den Karpfen. Der mag es nämlich warm: “Im Peenesystem und in der Elbe klappt die Reproduktion durch die Wiedervernässung von anliegenden Wiesen schon sehr gut.” In Anklam beispielsweise werde gar kein Karpfen mehr besetzt, dennoch werde er gut gefangen. Dieser Prozess sei auch nicht aufzuhalten, so Röse.

Bedenken nicht aus der Welt geräumt

Mit den beschwichtigenden Worten von Fischereiminister Backhaus geben sich die Angler dennoch nicht zufrieden. Aus ihrer Sicht steht der Karpfen-Besatz rechtlich auf unsicheren Füßen. Die geplante Gesetzesänderung ermögliche “eine nicht vorhersehbare erweiterte Auslegung zur Einschränkung bis hin zum Verbot des Besatzes von Karpfen”, heißt es in einer Reaktion des Landesanglerverbands. Für viele sei eben nicht vollends geklärt, ob der Karpfen auch dann noch als einheimische Art gilt. Die Novelle des Landesfischereigesetzes soll im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern noch vor der Sommerpause beschlossen werden.

Autor Franz Fanter, NDR / Quelle NDR online – LINK: https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Fischereigesetz-Novelle-in-MV-Kommt-Aus-fuer-Karpfen,karpfen312.html

LAV MV, Aktuelle Mitteilungen, Görslow den 15.4.2024

Stepenitz zur Flusslandschaft der Jahre 2024/25 ausgerufen

Naturnahe Flüsse sind wichtig für den Arten- und den Klimaschutz

Perleberg, 22. März 2024 – Am Welttag des Wassers ist die Stepenitz in Brandenburg zur Flusslandschaft der Jahre 2024/25 ausgerufen worden. Der Deutsche Angelfischerverband und die NaturFreunde Deutschlands zeichnen alle zwei Jahre eine neue Flusslandschaft aus, um die Bevölkerung für die ökologische, ökonomische und soziokulturelle Bedeutung der Flüsse zu sensibilisieren. Bei der feierlichen Proklamation im brandenburgischen Perleberg mahnten die beiden Verbände einen besseren Schutz von ökologisch stabilen Fließgewässern an.

Proklamations-Fotos: https://cloud.dafv.fish/index.php/s/mxHrft2sJsywGSt (ab 14:00 Uhr)

Die Stepenitz (Elbe) ist einer der ökologisch wertvollsten Flüsse Brandenburgs und auch ein überregional bedeutsames Vorranggewässer für Langdistanz-Wanderfischarten wie Lachs und Meerforelle. Der nur 84 Kilometer lange Fluss entspringt in einem Endmoränenzug der Prignitz im Nordwesten Brandenburgs, mündet bei Wittenberge in die Elbe, hat ein Einzugsgebiet von 1.299 Quadratkilometern und eine auf langen Strecken naturnahe Gestalt.

Naturnahe Flüsse wie die Stepenitz und deren Auen sind Hotspots der Artenvielfalt in Mitteleuropa und leisten auch wichtige Beiträge zum natürlichen Klimaschutz und zur Hochwasservorsorge. Intakte Flusslandschaften haben zudem einen hohen Erholungswert. Insbesondere die naturnahe Gewässerstruktur der Stepenitz sowie die beachtenswerte Artenvielfalt gaben den Ausschlag zur Auszeichnung als „Flusslandschaft der Jahre 2024/25“. 

Axel Schmidt, Bürgermeister der Rolandstadt Perleberg, begrüßte die Entscheidung, die Proklamationsveranstaltung in der Stadt Perleberg durchzuführen. „Lassen Sie uns diese zwei Jahre nutzen, um die Stepenitz mehr in den Blick der Öffentlichkeit zu rücken. Machen wir uns vertraut mit dem Leben im und am Fluss, nutzen wir unsere Stepenitz mehr bei Veranstaltungen, denn schließlich ist Perleberg die Stadt im Fluss“, wandte er sich an die anwesenden Vertreter verschiedener Vereine und Verbände. „Keine andere Stadt am Verlauf der Stepenitz wurde und wird durch sie so in ihrer Entwicklung geprägt.“

Während der Proklamation mahnte Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands: „Der moderne Mensch leidet an Naturvergessenheit. Der Schutz des Wassers ist nicht nur ökologisch wichtig, sondern mitentscheidend für unser Überleben. Wir müssen alles tun, um die Bebauung von Flüssen und Bächen zu stoppen. Der Schutz von Flusslandschaften dient auch dem Schutz der Menschen.“

Klaus-Dieter Mau, Präsident des Deutschen Angelfischerverbandes betonte: „Angelverbände und -vereine setzen sich in Deutschland seit über 100 Jahren für den Schutz der Gewässer und die Wiederansiedlung bedrohter Fischarten ein. Anhand der Stepenitz als Flusslandschaft der Jahre wird der unschätzbare Wert dieses ehrenamtlichen Engagements für die Zukunft der Gewässer in Deutschland deutlich.”

Der Präsident des Landesanglerverbandes Brandenburg, Günter Baaske, verwies auf wichtige Wiederansiedlungsprojekte: „Die Stepenitz ist ein ganz besonderer Fluss, nicht zuletzt durch die Wiederansiedlungsprojekte für Lachs, Meerforelle sowie Bachmuschel. Sie steht für Artenvielfalt und das Ziel, Flüsse ohne Querverbauungen zu schaffen. Es geht nicht nur um ein Anglerparadies. Es geht darum, die Natur in ihrer Schönheit zu bewahren.“

Grit Gehrau, Vorsitzende der NaturFreunde Brandenburg, kündigte öffentliche naturtouristische Erkundungen in der neuen Flusslandschaft an: „Ufer von Seen und Flüssen sollen nicht weiter bebaut werden, sondern für alle zugänglich sein. Dafür setzen wir uns ein. Die Flusslandschaft Stepenitz mit ihren wunderbaren Natura-2000-Gebieten wollen wir in den nächsten zwei Jahren zu Fuß, mit dem Rad oder dem Kanu erkunden und laden dazu herzlich ein.“ 

Martin Rahmel, Vorsitzender des Fliegenfischervereins Fario, entwarf die Vision eines verantwortungsvollen Lachsfischens in Brandenburg: „Wir engagieren uns ehrenamtlich für nachhaltige Flusssysteme, etwa mit der Wiederansiedlung des Lachses. Es waren wir Menschen, die unseren Flüssen große Schäden zugefügt haben, also können wir das auch wieder korrigieren. Eines Tages verantwortungsvoll auf den König der Fische in Brandenburg fischen, das wäre doch wundervoll.“

Im zweijährigen Kampagnenzeitraum haben NaturFreunde und Angelfischer an der Stepenitz viel vor. Sie wollen das Flusssystem weiter renaturieren und Wanderhindernisse für Fische abbauen, neue Besatzmaßnahmen von bedrohten Fischarten wie Lachs oder Meerforelle durchführen, zudem öffentliche Wanderungen, Kanu- und Radtouren organisieren, naturnahe Umweltbildung und gewässerökologische Seminare veranstalten und auch öffentlichkeitswirksame Naturschutz-Aktionen durchführen.

Einige Veranstaltungen:

Datum/Ort Aktion Veranstalter
8.6.24 11:00–14:00 Uhr Perleberg Info- und Aktionsstände vor der Rolandschule am Ufer der Stepenitz, Gesprächsforum für lokale Anglerinnen und Angler sowie Anwohnerinnen und Anwohner Deutscher Angelfischerverband Landesanglerverband Brandenburg  Fario e.V.  Institut für Binnenfischerei
8.6.24 Perleberg  Wanderung an der Stepenitz   NaturFreunde Brandenburg
2.–4.8.24 Familien-Kanutour auf der Stepenitz  NaturFreunde Brandenburg
Oktober 24 Wolfshagen Auwaldwanderung NaturFreunde Brandenburg
Herbst 24 Müllsammelaktion mit Spaziergang an der Stepenitz  Fario e.V. 
Frühherbst/ Frühjahr Aussetzen der im Bruthaus aufgezogenen Meerforellen und Lachse  Fario e.V.
Oktober–
Dezember 24 Perleberg
Laichfischmonitoring   Fario e.V. 
Winter 2025 Silmersdorf  Tag der offenen Tür im Bruthaus Fario e.V. 

Mehr Informationen:

flusslandschaft.dafv.de | flusslandschaft.naturfreunde.de

Quelle: https://www.dafv.de/projekte/flusslandschaft-der-jahre/stepenitz-zur-flusslandschaft-der-jahre-2024-25-ausgerufen

PM DAFV, Berlin, den 22.3.2024

Weltwassertag: Wasser für den Frieden und im Zeichen der Ostsee

Am Weltwassertag weisen die Vereinten Nationen (VN) seit 1992 jährlich am 22. März auf die Bedeutung der Ressource Wasser hin. In diesem Jahr wurde dafür das Motto „Wasser für den Frieden“ gewählt. Damit soll international darauf aufmerksam gemacht werden, dass Wasserknappheit, Wasserverschmutzung und der erschwerte Zugang zu Wasser zu Spannungen und Konflikten führen können. Zudem wurde das Flache Küstengewässer der Ostsee zum Gewässer des Jahres ernannt.

„Mehr als drei Milliarden Menschen sind auf Wasserressourcen angewiesen, die nationale Grenzen überschreiten. Dennoch haben nur 24 Länder Kooperationsabkommen für ihr gesamtes gemeinsames Wasser. Gerade die geopolitischen Krisen und kriegerischen Auseinandersetzungen weltweit führen vor Augen, dass eine friedliche Konfliktbeilegung essentiell ist, um den Wasserzugang als zentrale Leistung der Daseinsvorsorge für alle zu sichern. Von daher gehen der Schutz sowohl der Ressource als auch der zugehörigen Infrastruktur uns alle an“, sagt Staatssekretärin Elisabeth Aßmann.

Grenzüberschreitende Gewässer machen ca. 60 Prozent der weltweiten Süßwasserflüsse aus. 153 Länder verfügen über ein Territorium innerhalb von mindestens einem der 310 grenzüberschreitenden Fluss- und Seeeinzugsgebiete und haben 468 grenzüberschreitende Grundwasserleitersysteme inventarisiert.

Mecklenburg-Vorpommern hat Anteil an den grenzüberschreitenden Einzugsgebieten von Elbe und Oder und wirkt daher in den Internationalen Kommissionen zum Schutz der Elbe (IKSE) bzw. Oder (IKSO) mit. Weiterhin arbeitet MV auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft mit der Republik Polen in der Deutsch-Polnischen Grenzgewässerkommission zusammen. Ein Thema ist zum Beispiel die Sicherung einer nachhaltigen und qualitätsgerechten Trinkwasserversorgung im Bereich Ostusedom.

Hier wurden gute Fortschritte erreicht. Das Grundwasserdargebot wird im östlichen Teil der Insel Usedom vollständig ausgenutzt. Um die angespannte Grundwassersituation auf polnischer und deutscher Seite näher zu betrachten, wurde 2006 ein gemeinsames Projekt über die grenzüberschreitende Grundwasserbewirtschaftung im Einzugsgebiet der Versorgungsregion Ostusedom/Swinemünde auf der Grundlage eines geohydraulischen Modells erarbeitet.

Das Umweltbundesamt stellt seit 2011 am Weltwassertag zudem einen „Gewässertyp des Jahres“ vor. In diesem Jahr steht das „Flache Küstengewässer der Ostsee“ im Fokus. „Über die Ernennung des Flachen Küstengewässers der Ostsee als Gewässertyp des Jahres freue ich mich besonders. Es erstreckt sich in Wassertiefen bis zu 15 Meter und über 377 Kilometer Länge an der gesamten Außenküste von Pötenitz an der Lübecker Bucht bis nach Ahlbeck an der Pommerschen Bucht. Auf diese Weise können wir Besucherinnen und Besucher sowie Einheimische für die Vielseitigkeit des Lebensraumes sensibilisieren und auf den Zustand, die Belastungen sowie auf Schutzmaßnahmen hinweisen“, sagt Aßmann.

Als Lebensraum sind die flachen Küstengewässer von großer Bedeutung. So finden sich dort Seegraswiesen und Algenfluren, die Schutz- und Lebensraum für wirbellose Tiere und Jungfische sowie Laichsubtrat für Fische, etwa Heringe sind. Aber auch nach der FFH-Richtlinie geschützte Lebensräume wie Riffe und Sandbänke sowie schlickige Weichböden sind Siedlungssubstrate. Sie beherbergen viele Tiere und Pflanzen. Die flachen Küstengewässer bieten auch Rast- und Nahrungsplätze für Wasservögel, wie Taucher, Gänse und Enten. In einigen Küstengebieten leben noch wenige hundert Exemplare der gefährdeten Schweinswale. Seit einigen Jahren kehren zunehmend Kegelrobben und Seehunde in ihre alten Siedlungsgebiete an der Küste zurück.

Belastung: Wirtschaftlich spielen die flachen Küstengewässer eine bedeutende Rolle vor allem für den Tourismus, die Schifffahrt und die Fischerei, die jedoch auch Belastungen mit sich bringen. Die stärkste Belastung geht aktuell immer noch von Stickstoff und Phosphor aus, die überwiegend aus der Landwirtschaft, dem Verkehr und den Kläranlagen über Flüsse und Atmosphäre in die Ostsee gelangen. Müll wiederum gelangt vor allem durch den Tourismus an die Strände und ins Meer. Verlorengegangene Fischereigeräte stellen eine oftmals tödliche Gefahr für Meeressäuger, Seevögel und Fische dar, die sich darin verheddern und verenden. Auch Munitionsaltlasten aus den Weltkriegen, die in den Küstengewässern verklappt wurden, sind aufgrund der fortschreitenden Korrosion und der Freisetzung toxischer chemischer Verbindungen gefährlich.

Schutzmaßnahmen: In MV werden mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der Flora-Fauna-Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie sowie der Helsinki-Konvention zum Schutz der Ostsee umfangreiche Maßnahmen ergriffen. So wird seit Jahrzehnten an einer Reduzierung der Nähr- und Schadstoffe gearbeitet. Vor allem der Aus- und Neubau von Kläranlagen führte zu deutlichen Verbesserungen. Die aktuell noch zu hohen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft sollen in den nächsten Jahren durch die Umsetzung der Düngeverordnung in MV weiter reduziert werden. Verlorengegangene Fischereinetze werden über eine Förderung durch das Land MV aus den Küstengewässern geborgen und entsorgt. Teile der flachen Küstengewässer stehen als „Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft“ und „Nationalpark Jasmund“ in Mecklenburg-Vorpommern unter besonderem Schutz.

PM Nr.070/2024 | 21.03.2024 | LM | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV

SVZ: Anglerverband in Sorge Neues Gesetz in MV – Aus fürs Karpfen-Angeln?

Der Landtag berät Änderungen am Fischereigesetz. Doch sowohl der Angler- als auch der Fischereiverband MV haben Einwände eingereicht. Es geht dabei um eine hochemotionale Sache unter Petrijüngern.

In den Tiefen des Gesetzes lauert die Gefahr: Mit der geplanten Änderung des Fischereigesetzes befürchtet der Anglerverband MV das Aus fürs Karpfen-Angeln in so manchen Gewässern des Landes. „In ganz vielen Vereinen ist der Karpfen emotional angesiedelt, und er ist auch das Wappentier für sie. Er gehört einfach zur Angelei“, sagt Verbandssprecherin Claudia Thürmer. Deshalb habe man seine Bedenken auch bei der Anhörung für das neue Gesetz vorgebracht. Auch der Landesfischereiverband habe sich entsprechend geäußert, so Präsident Marin Bork.

Hintergrund ist die durch das Agrarministerium vorgesehen Streichung eines Satzes im Gesetz*, laut dem der Karpfenbesatz in MV erlaubt war. (Beim Fischbesatz werden Fische in das Gewässer ausgesetzt, oder es werden befruchtete Eier eingesetzt). „Wir möchten verhindern, dass durch die Streichung ein Verbot des Besatzes von Karpfen ermöglicht wird“, erläutert Bork. Sinngemäß legte der Passus im Gesetz fest, dass unter bestimmten Bedingungen auch der Besatz mit nichtheimischen Arten möglich ist. Es ist aber umstritten, ob der Karpfen in MV heimisch ist oder nicht. „Wir sehen eindeutig die Gefahr, dass Ansatzpunkte für das Verbot von Karpfenbesatz geschaffen werden“, meint Claudia Thürmer vom Anglerverband. Karpfen verdrängen keinerlei Arten, weder Fische noch Wasserpflanzen. Er sei weder als zugewanderte und schon gar nicht als invasive Art einzuordnen.

Ministerium bleibt bei seiner Gesetzesfassung

Trotz der in der Anhörung vorgebrachten Bedenken der beiden großen Verbände bleibt das Ministerium aber bei der beabsichtigten Streichung. „Die Änderung des Gesetzes führt aus Sicht des Ministeriums zu keiner neuen Rechtslage, so wie es befürchtet wird“, versucht Sprecher Claus Tantzen die Wogen zu glätten. Ein Besatz sei weiterhin möglich. Aber: „Ob der Besatz einer Art allerdings in einem bestimmten Gewässer in Frage kommt, ist anhand der Vorgaben zur Hege zu prüfen“. Das habe aber auch schon bislang so gegolten. So käme beispielsweise ein Überbesatz mit einer bestimmten Art, auch wenn sie einheimisch und gewässertypisch ist, nicht in Frage, ebenso nicht der Besatz mit einer Art, die zwar einheimisch, aber nicht gewässertypisch ist. Die Streichung dient nach den Ausführungen des Fischereireferats im Ministerium lediglich der Entbürokratisierung.

Ausschüsse im Landtag Schwerin beraten noch

Die Gesetzesnovelle war vergangenen Woche in den Landtag eingebracht worden und soll nun in den kommenden Monaten weiter in den Ausschüssen beraten werden, ehe es zum finalen Beschluss im Parlament kommt. Unter anderem soll der Angelschein Mecklenburg-Vorpommern dann auch andernorts in Deutschland gültig sein und digital fürs Handy aufbereitet werden, so dass Angler die Papiere nicht in hergebrachter Form mit sich führen müssen.

*„Als heimisch gilt eine wildlebende Fischart auch, wenn sich verwilderte oder durch menschlichen Einfluss eingebürgerte Fische der betreffenden Art hier in freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als Populationen erhalten.“

SVZ von Uwe Reißenweber | 20.03.2024, 15:12 Uhr

27. Gewässersymposium – Wasserrahmenrichtlinie und Moorschutz

Wasser muss sauber, Moor muss nass und Landwirte müssen Land bewirtschaften. Um diese Punkte zusammenzudenken, führt das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie am 7. März das 27. Gewässersymposium durch. Wissenschaft, Politik und Praxis werden hier darüber beraten, wie das Land beim Gewässer- und Moorschutz weiterkommt – zusammen mit der Landwirtschaft.

Die Staatssekretärin des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommerns Elisabeth Aßmann freut sich auf die Veranstaltung: „Für die derzeit im Ministerium vorbereitete Moor- und Landnutzungsstrategie sind die vom LUNG erarbeiteten fachlichen Grundlagen die beste Voraussetzung, zielgerichtet Maßnahmen zur konkreten Umsetzung des Moorschutzes entwickeln zu können. Denn wir müssen beim Moorschutz dringend weiterkommen, noch schneller als bislang. Moore sind die größten Treibhausgasemittenten im Land und daher unser drängendstes Handlungsfeld auf dem Weg zur Klimaneutralität 2040. Derzeit sind 55% der Moore landwirtschaftlich genutzt. Erfolgreicher Moorschutz funktioniert vor allem dann in der Fläche, wenn die Moorböden weiter bewirtschaftet werden können. Daher müssen wir intensiver überlegen, wie Moorschutz und Landnutzung zusammen gedacht werden können. Das beginnt mit Grünlandnutzung bei höheren Wasserständen, der Erprobung von Paludikulturen und meint auch die Honorierung der Klimaschutzleistungen durch MoorFutures oder CO2-Zertifikate. Ziel ist es, dass Landwirte Wirte ihres Landes bleiben und sie auch unter der Prämisse des Moorschutzes Planungssicherheit und sichere Einkünfte behalten. Ich bin froh, dass es den Fachleuten aus unserem Haus und den nachgeordneten Fachbehörden gemeinsam gelungen ist, die scheinbar widersprüchlichen Themen im Entwurf der Moornutzungsstrategie zusammenzuführen und Synergien auszuweisen.“

Gewässerrenaturierungen und die Wiederherstellung eines möglichst natürlichen Wasserrückhalts in der Landschaft zum Schutz von Mooren dienen dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel. Auf dem Weg diese Ziele zu erreichen ist es unsere gemeinsame Aufgabe, offensichtliche Zielkonflikte fachlich fundiert aufzulösen. Wasserrückhalt in der Fläche und die natürliche Durchgängigkeit von Gewässern, wie als Strukturverbesserung von der europäische WRRL gefordert, scheinen sich auf den ersten Blick zu widersprechen. Das 27. Gewässersymposium des LUNG widmet sich deshalb den Herausforderungen, Lösungsansätzen und Synergien einer gemeinsamen Herangehensweise.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist mit einem Anteil von 12,5 % der Landesfläche eines der moorreichsten Bundesländer in Deutschland. 30% der landesweiten CO2-Emissionen stammen aus den trockengelegten Moorböden. Mehr als 280.000 Hektar kohlenstoffreiche Böden treffen dabei auf über 40.000 km Fließgewässer und ca. 2.000 Seen. Für 8.000 km Fließgewässer, über 2000 Seen und deren Einzugsgebiete gelten dabei die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie unmittelbar.

Das Symposium gibt aus Sicht der Wasserrahmenrichtlinie einen Überblick über die Leitbilder und Entwicklungsziele von Gewässern im Bereich von Mooren. Es zeigt, wie WRRL-Projekte auch zum Erreichen der Moorschutzziele beitragen können und welche Rahmenbedingungen und Herangehensweisen dafür erforderlich sind. Das Symposium soll ausdrücklich Anregungen und einen lösungsorientierten fachlichen Austausch zulassen.

Ute Hennings, Direktorin des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V, verweist auf die Schwerpunkte in diesem Prozess: „Zunächst müssen die Ziele aufeinander abgestimmt werden. Wasserrückhalt in der Fläche und natürliche Gewässerentwicklung sind auch Ziele der WRRL, die insbesondere in den Mooren mit dem Klimaschutzziel Reduktion von CO2-Ausstoß übereinstimmen. Das bedeutet, Entwässerungssysteme in Mooren in Frage zu stellen und durch Melioration veränderte Landschaft hinsichtlich des Rückbaus von Anlagen zu prüfen.“

PM Nr.060/2024 | 06.03.2024 | LM | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV

Inselhafen und Seebrücke Prerow werden ab Sommer nutzbar sein

Seit August 2022 wird mit Hochdruck an der Realisierung des neuen Inselhafens und der Seebrücke vor Prerow gearbeitet. Aufgrund der nachteiligen Witterung in den vergangenen Wintermonaten sind im Bauablauf zeitliche Verzögerungen eingetreten. Die Bauarbeiten sollen nach derzeitigem Zeitplan bis Mitte Juli 2024 abgeschlossen sein. Danach soll der Regelbetrieb des Inselhafens aufgenommen werden.

„Wir wussten von Beginn an, dass die Errichtung eines Inselhafens an einem so exponierten Standort für das Bauunternehmen eine große Herausforderung darstellt. Trotz der nachteiligen Wetterbedingungen in den vergangenen Wintermonaten ist das Bauvorhaben gut vorangegangen,“ sagt Dr. Till Backhaus, der für das Bauvorhaben des Landes zuständig ist. „Allein im Januar hatten wir an 15 von 26 Arbeitstagen so viel Wind, dass die Baustelle komplett stillgelegt werden musste. Das sind ungewöhnliche Wetterbedingungen gewesen, die sogar bei verschiedenen landseitigen Bauvorhaben zu erheblichen Stillstandzeiten geführt haben, weil keine Kranarbeiten durchgeführt werden konnten. Das gilt natürlich umso mehr für eine Baustelle auf der Ostsee, auf der mit schwimmenden Geräten tonnenschwere Elemente millimetergenau eingebaut werden müssen.“ berichtet der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt weiter. Auf der anderen Seite hat der Inselhafen durch die Wetterbedingungen aber in gewisser Weise auch schon seine Bewährungsprobe bestanden. „Ich kann mich noch gut erinnern, dass wir nach der Sturmflut im Oktober 2023, bei der neben den hohen Wasserständen auch hoher Seegang aufgetreten ist, auch in Sorge um die im Bau befindlichen Bauwerke waren. Der neue Wellenbrecher hat dieses Ereignis sehr gut überstanden und seine Funktion wie vorgesehen erfüllt.“ so Minister Dr. Backhaus, der darauf verweist, dass auch während der Sturmflut schwimmende Baugeräte im Inselhafen sicher stationiert waren.

Der Inselhafen Prerow ersetzt zukünftig den umstrittenen Nothafen am Darßer Ort und bietet endlich auch die seit langem gewünschte Etappenfunktion für Sportboote. Das Bauvorhaben des Landes M-V umfasst neben der Errichtung des Inselhafens, einer 720m langen Seebrücke auch die Errichtung eines Funktions-/Betriebsgebäudes und eines Fahrgastschiffanlegers.

An der Küste Mecklenburg-Vorpommerns wird durch das Landesvorhaben ein für die Seenotretter strategisch besonders wichtiger Startpunkt für Rettungseinsätze auf der Ostsee langfristig gesichert. Als einziger Hafen auf dem langen Küstenabschnitt ab Warnemünde in östlicher Richtung bis Stralsund oder Hiddensee sowie vor dem Hintergrund der örtlichen Nähe zum vielbefahrenen Schifffahrtsweg Kadetrinne hat der Standort eine besondere Bedeutung.

Bis der Liegeplatz des Seenotrettungskreuzers der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) im neuen Inselhafen genutzt werden kann, ist der Seenotrettungskreuzer in Barhöft stationiert. Diesen Hafen wird der Seenotrettungskreuzer auch nach Fertigstellung des Inselhafens zur Ver- und Entsorgung und bei Extremwetterlagen wie Sturmfluten nutzen.

Inselhafen, Seebrücke, Gebäude und Fahrgastschiffanleger sind nur ein Teil der in diesem Winter in Prerow laufenden Baumaßnahmen. Das Land M-V baut zeitlich parallel die baulichen Anlagen des ehemaligen Nothafens am Darßer Ort zurück und renaturiert den Ottosee. Diese Arbeiten liegen im Zeitplan, da die Arbeiten in diesem geschützten Bereich weniger anfällig für wetterbedingte Ausfälle sind. Die Renaturierung soll bereits Anfang April nahezu abgeschlossen sein. Dann werden statt der Spundwände und Steindeckwerke wieder natürliche Uferbereiche geschaffen sein. Der Naturraum kann sich nach einer nunmehr fast 50 Jahre andauernden Einschränkung wieder ungestört entsprechend der Zielsetzungen des Nationalparkplans weiterentwickeln. „Auf dieses Ziel haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nationalparks, der Umweltverbände, Naturschutzbehörden und viele Naturfreunde lange hingearbeitet. Ich gehe davon aus, dass sich anstelle des Nothafens schnell wieder sehr wertvolle Lebensräume entwickeln. Wir begrüßen aber auch den neuen Inselhafen außerhalb der Kernzone des Nationalparks und haben uns in den vergangenen Jahren für den Ersatzneubau engagiert“, freut sich der Leiter des Nationalparks G. Haffner.

In Verbindung mit dem Vorhaben des Landes M-V setzt auch die Gemeinde Ostseebad Prerow aktuell die Neugestaltung des Seebrückenvorplatzes um. Schon während der Planungen von Seebrücke und Inselhafen war für die Gemeinde klar, dass das Landesvorhaben auch eine Chance für eine Modernisierung der baulichen Anlagen am landseitigen Ende der Seebrücke Prerow darstellt.

„Die Seebrücke war schon immer eine der wichtigen touristischen Attraktionen von Prerow. Ich erwarte, dass auch die neue Seebrücke und der Inselhafen einen starken Anziehungspunkt darstellen werden“, berichtet der Bürgermeister Prerows, Rene Roloff. „Daher war für uns klar: Hier wollen wir die Attraktivität nochmals erhöhen und die in den 1990er Jahre errichteten Anlagen ersetzen.“

Neben einer etwas großzügigeren Neugestaltung des Seebrückenvorplatzes mit neuem Pflaster und neuen Sitzelementen werden auch die seitlichen Zugänge zum Strand erweitert, um bei Veranstaltungen mehr Sicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus wird die beliebte Aussichtsplattform auf der Düne neu errichtet – dort ist aktuell gerade die Stahl-Unterkonstruktion sichtbar – und der neue moderne Rettungsturm für die DLRG ist schon nahezu fertiggestellt. Die Bauarbeiten der Gemeinde sind insgesamt weit fortgeschritten und werden nach derzeitigem Zeitplan Ende Mai abgeschlossen sein. Das ist u.a. auch wichtig, um den Betrieb des Rettungsturms zur Badesaison aufnehmen zu können.        

Nach Ansicht von Bürgermeister Roloff ist nun sichtbar, dass sich das „Puzzle“ der verschiedenen Planungen und Baustellen auch in der Umsetzung gut zusammenfügt. Dazu gehört z.B. auch die Fertigstellung des neuen Feuerwehrfahrzeugs Prerows, das neben Einsätzen in der Ortslage bei Bedarf auch auf der Seebrücke und im Inselhafen eingesetzt werden soll. „Ich bin froh, dass die Arbeiten wie geplant ineinandergreifen. Die Prerower Bürger freuen sich jedenfalls schon auf die Inbetriebnahme aller Bauwerke im Sommer dieses Jahres.“ Insgesamt investiert die Gemeinde ca. 3,3 Mio. Euro in den Seebrückenvorplatz und das DLRG-Gebäude und weitere ca. 260.000 Euro in ein neues Feuerwehrfahrzeug.

Die Investition des Landes für die Gesamtmaßnahme des Inselhafens beträgt ca. 46,2 Mio. Euro. Das Vorhaben der Gemeinde Ostseebad Prerow und des Landes M-V werden mit Finanzmitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung finanziert.

PM Nr.059/2024 | 29.02.2024 | LM | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV

Landesfischereiverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. tagte heute

Heute fand die jährliche Zusammenkunft der Berufsfischerei Mecklenburg-Vorpommerns in der Europäischen Akademie zu Waren statt. Der Einladung waren ca. 60 Gäste aus Politik, Verwaltung und den Fischereibetrieben des Landes gefolgt. Eröffnet wurde die Veranstaltung vom Präsidenten, Martin Bork, der in seiner kurzen Ansprache die aktuellen Themen des Berufsverbandes ausführte.

Zunächst wurde die Umbenennung des Landesverbandes der Binnenfischer Mecklenburg-Vorpommern e.V.  in Landesfischereiverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. offiziell bekannt gegeben. Dieser Name war durch das Ende des gemeinsamen Dachverbandes von Landesanglerverband, Binnenfischer- und Küstenfischerverband im Jahr 2021 frei und ist jetzt wieder in Nutzung. Ein gemeinsamer Fischereiverband für das ganze Land soll die vielen Themen von hohem Interesse, die auch heute diskutiert wurden, wieder besser bespielen können und dem Berufsverband eine breitere Basis ermöglichen.

Der Start einer Imagekampagne für die Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern wurde konkretisiert. Zukünftig wird unter „Fisch aus MV - Regional, Gesund und Klimafreundlich“ eine Konzentration auf die Fischerinnen und Fischer des Landes, ihr traditionelles Handwerk und ihre Produkte erfolgen. Eine entsprechende verbandsinterne Arbeitsgruppe arbeitet zusammen mit externen Partnern an den nächsten Schritten. Der Verband erhofft sich damit eine stärkere Unterstützung aus der Bevölkerung, Einheimischen wie Gästen, und ein besseres Verständnis der wichtigen Funktionen, die Fischerei für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat.

Probleme, wie die aktuelle Bestandsituation beim Kormoran oder der schlechte Zustand der landeseigenen Teichwirtschaften wurden ebenfalls benannt und von allen Beteiligten rege diskutiert. Beim Thema Kormoran bewegt sich aktuell nicht viel, trotz der Möglichkeit diese zu bejagen, werden kaum Kormorane letal vergrämt. Eine Entschädigungsleistung wird vom Land negiert, somit sind Alternativen zu prüfen. Die Entnahme von Kormoranen beträgt mehr als 10.000 t Fisch pro Jahr, die Binnenfischerei fängt 400 t, die Fischzucht erzeugt nicht mal mehr 700 t im Jahr und die Erträge der Küstenfischerei sinken jährlich weiter und sind mittlerweile unterhalb von 4.000 t.

Auf die Rede von Herrn Schmekel, Referatsleiter Fischerei im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, der in Vertretung von Herrn Minister Dr. Backhaus sprach, folgten Grußworte der Landtagsfraktionen von CDU, LINKE und FDP und des Präsidenten des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V., Bernd Dickau.

Wichtige Themen der eingebundenen Vortragsveranstaltung waren Informationen aus der Verwaltung zu Fördermöglichkeiten in der Fischerei, die Digitalisierung der Fangstatistik für die Binnenfischerei und Ertragssteigerung durch Besatzmaßnahmen bei Kleinen Maränen. Die Möglichkeiten zu den angesprochen Themen Wortmeldungen und Diskussionsbeiträge zu leisten, wurde von den Gästen rege angenommen und ein Dialog zwischen den verschiedenen Akteuren möglich.

Abschließend fand die interne, nicht öffentliche Mitgliederversammlung des Landesfischereiverbandes Mecklenburg - Vorpommern e.V. statt.

LFV MV e.V., Waren den 26.2.2024

Jahreshauptversammlung des LVB 2024 in Waren

EINLADUNG

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit möchten wir Sie zu unserer Jahreshauptversammlung, am 26.02.2024 ab 8.00 Uhr

in Waren/Müritz,

Europäische Akademie Mecklenburg-Vorpommern,

Eldenholz 23,

einladen.

 

Unser Programm:

 

❖8.00 - 9.00 Uhr Frühstück

❖9.00 - 10.00 Uhr Berichte und Grußworte

⬧Begrüßung und Bericht des Präsidenten

⬧Grußworte der Gäste

❖10.00 - 10.15 Uhr Kaffeepause

❖10.15 - 11.30 Uhr Vorträge

⬧LM – Aktuelles aus der Fischereiverwaltung

⬧LALLF – Digitalisierung Fangstatistik

⬧IfB – Erfahrungen mit Maränenbesatz

❖11.30 - 12.30 Uhr Mittagspause

 

❖12.30 - 15.00 Uhr Verbandsinterne Angelegenheiten

LVB MV e. V., Wesenberg, den 26.1.2024

Hohe Wasserstände an der Elbe halten weiter an

Nachdem im Januar 2024 gleich zwei Hochwasserwellen die Mecklenburgischen Pegel Dömitz und Boizenburg passiert haben (Dömitz: Höchststand am 03/04.01. mit 5,58 m am Pegel und am 13.01. mit 5,31 m a.P.; Boizenburg am 05.01 mit 5,61 m. a.P. und 14.01. mit 5,20 m) sind die Wasserstände nicht mehr unter die
3 m – Marke an den Pegeln gefallen.

Aktuell steigen die Wasserstände wieder, so dass für das kommende Wochenende Wasserstände prognostiziert werden, die wiederum die Alarmstufe 1, die bei 5,00 m an den Pegeln Dömitz und Boizenburg liegt, erreicht bzw. überschritten werden können.

Der Hochwassermeldedienst des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (StALU WM) beobachtet die Lage kontinuierlich und gibt entsprechende Meldungen und Warnungen heraus.

Diese langanhaltenden hohen Wasserstände machen einen Dauereinsatz der Schöpfwerke an der Elbe erforderlich. Daher ist auch die Anlagenrufbereitschaft des StALU WM im Dauerein-satz. Bisher haben alle Anlagen den Anforderungen standgehalten, eine Gefahr für Leib und Leben bestand zu keinem Zeitpunkt.

„Hochwasser macht nicht an Ländergrenzen halt. Deshalb bin ich froh, dass die Zusammenarbeit in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe gut organisiert ist und funktioniert. Die gemeinsame Hochwasservorhersagezentrale in Magdeburg arbeitet kontinuierlich und verteilt die Vorhersagen an die Länder. Auch für die Steuerung der Anlagen in den Sudepoldern und an der Löcknitz funktioniert die länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem StALU WM und dem Niedersächsischem Landesbetrieb für Wasserwirtschaft in Lüneburg, dem Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband in Neuhaus und dem Landesamt für Umwelt in Potsdam bislang reibungslos“, sagt Minister Dr. Backhaus.

Von November 2023 bis Januar 2024 wurden an der Station Boizenburg Niederschläge von 267 mm gemessen. Das entspricht einer Niederschlagsmenge, die bei 162 % bezogen auf die Zeitreihe von 1991-2020 liegt. Diese hohen Niederschläge führen dann auch fortgesetzt zu Abflüssen und Wasserständen, die über den mittleren Hochwasserabflüssen bzw. Hochwasserständen liegen.

 „Diese Niederschlagsmengen können dann auch dazu führen, dass die an den Gewässern Rögnitz, Sude, Schaale, Müritz-Elde-Wasserstraße und weiteren Binnengewässern angrenzenden Flächen nasser als bislang gewohnt sein können. Vorteil dieser Niederschlagsmengen ist aber auch, dass sich die in den Jahren 2017-2019 stark gesunkenen Grundwasserstände langsam wieder erholen“, so Minister Backhaus.

PM Nr.050/2024 | 16.02.2024 | LM | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV

Glasaalbesatz 2024 des LVB MV e. V. erfolgt

Die Fischereibetriebe Mecklenburg - Vorpommerns bewirtschaften gegenwärtig Wasserflächen in den Flusseinzugsbereichen von Elbe, Peene und Warnow. Davon sind ca. 54.000 ha offene Gewässer, aus denen eine Abwanderung laichreifer Aale möglich ist.

Alle diese Gewässer sind Lebensraum für den europäischen Aal. Auf Grund der Verbauung ist ein großer Teil der Wasserflächen für aufsteigende Aale schwer erreichbar. Aalbesatz ist deshalb eine wesentliche Maßnahme sowohl für die Erhaltung der Art, als auch für die Nutzung durch die Fischerei. Aalbesatz ist deshalb seit vielen Jahrzehnten entscheidend für den Aalfang in den Binnengewässern. Der Aal ist nach wie vor einer der wichtigsten Wirtschaftsfische der Binnenfischerei in Deutschland und vor allem in Mecklenburg – Vorpommern. Jährlich werden Aale (Glasaale, vorgestreckte Aale) in die bewirtschafteten Gewässer ausgesetzt. Die derzeitige Höhe der Besatzmengen gewährleistet eine Stabilisierung des Bestandes. Zur Vergrößerung der Bestände müssen die Stückzahlen, z.B. über Glasaalbesatz, deutlich erhöht werden. Wie in den vergangenen Jahren sollen mit Hilfe der Förderung deutlich höhere Stückzahlen an Jungaalen ausgesetzt werden. Wesentliche Zielstellung der Besatzmaßnahmen ist das Erreichen der Vorgaben des europäischen Aalmanagementplanes der Abwanderung von mindestens 40%.

Um eine hohe Effizienz des Besatzes zu gewährleisten, (Minderung von Kannibalismus, Besatzhöhe entsprechend der Bonität) sind vom Institut für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg – Vorpommern Besatznormen erarbeitet worden, die die Grundlage für den Aalbesatz bilden. Auf diese Besatzvorgaben fußen die Bestellungen der Betriebe, die am kollektiven Aalbesatz beteiligt sind.

Für den diesjährigen Besatz mit Glasaalen haben sich 15 Betriebe mittels eines kollektiven Antrags zusammengeschlossen. Als Antragsteller fungiert der Landesverband der Binnenfischer Mecklenburg-Vorpommern e.V. Insgesamt werden im Zuge dieser Besatzmaßnahme ca. 784 kg Glasaale auf 66 Einzelgewässer mit ca. 34.717 ha verteilt. Bei einem angenommenen mittleren Stückgewicht von 0,3 g werden demnach knapp über 2,613 Millionen Glasaale in M-V ausgebracht. Die Leistung wurde ausgeschrieben und der günstigste unter den 3 Anbietern bekam den Zuschlag, ein französisches Unternehmen. Die französischen Fischer, die sie fingen, sind alle SEG-zertifiziert. Der Besatz erfolgte am 09.2.2024 durch die Unternehmen. Im Sommer erfolgt ein weiterer Besatz mit ca. 2,5 t vorgestreckten Aalen auf ca. 20.000 ha durch 12 weitere Verbandsmitglieder.

LVB MV e.V., Wesenberg, den 9.2.2024