Aktuelle Mitteilungen des Landesverbandes der Binnenfischer Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen aktuellste Informationen und Mitteilungen des Landesverbandes der Binnenfischer Mecklenburg-Vorpommern e.V. geben, sowie in komprimierter Form aktuelle Hinweise, Hintergrundberichte oder Pressemitteilungen veröffentlichen.
Backhaus begrüßt Entscheidung zu neuen Fischfangquoten
Der Rat Landwirtschaft und Fischerei hat heute eine politische Einigung über die Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2025 erzielt. „Angesichts der bekanntermaßen schwierigen Bedingungen in der Ostsee waren die Beratungen erneut langwierig, aber aus Sicht Mecklenburg-Vorpommern in wichtigen Teilen erfolgreich“, bewertet Minister Dr. Backhaus die heute vorgelegten Ergebnisse.
„Gemeinsam mit meinem Amtskollegen aus Schleswig-Holstein hatte ich den Bundesminister im Vorfeld auf wichtige Punkte hingewiesen, die Herr Özdemir im Rat offensichtlich gut vertreten hat. Das Gremium hat einstimmige Beschlüsse gefasst und sich in wichtigen Punkten gegenüber den teils zu drastischen Vorschlägen der Kommission durchgesetzt“, so Mecklenburg-Vorpommerns Fischereiminister.
Für den Hering in der westlichen Ostsee wich der Rat vom Kommissionsvorschlag ab und beschloss, die erlaubte Höchstfangmenge (TAC - total allowable catch) des letzten Jahres für unvermeidbare Beifänge fortzuführen. Die Kommission hatte noch eine Reduktion um 50 % vorgeschlagen. Backhaus: „Damit ist auch gesichert, dass die kleine Küstenfischerei mit passivem Fanggerät als Sonderausnahme vom Beifanggebot weiterhin gezielt Hering fischen darf, was insbesondere für die in Vorpommern beheimateten Betriebe überlebenswichtig ist. Die vereinbarte Vorjahresquote sollte hierfür und für unvermeidliche Beifänge in der Sprottenfischerei ausreichen“, so der Minister. Im Blick hat er dabei auch die Quotenverhandlungen für die Nordseebestände im Dezember: „Der so genannte westliche Hering ist über den Sommer im Skagerrak und in norwegischen Gewässern auf seinen Weidegründen und darf dort nicht intensiver befischt werden als hier. Wenn es ab 2027, wie derzeit prognostiziert, wieder eine gezielte Heringsfischerei in der Ostsee geben soll, dann muss man den Bestand ab sofort und überall vorsorglich gut behandeln.“
Erfreut zeigte sich der Minister, dass auch die Fangbeschränkungen für Scholle im Vergleich zu 2024 unverändert bleiben. Die Schollenbestände seien grundsätzlich gesund, aber mit dem nicht nochmals erhöhten TAC für Scholle soll vorsorglich berücksichtigt werden, dass Dorsch unbeabsichtigt mitgefangen werden kann.
Entsprechend hatte die Kommission für den Dorsch eine neuerliche drastische Reduktion um 68 % bzw. 73 % auf ohnehin sehr geringem Niveau vorgeschlagen. Hier konnten sich die Mitgliedstaaten mit fachlicher Unterstützung aus der Fischereiforschung durchsetzen. Die Beifangmöglichkeiten für Dorsch in der östlichen als auch in der westlichen Ostsee wurden zwar erneut reduziert, jedoch um lediglich 28 % bzw. 22 %. „Das Thüneninstitut für Ostseefischerei hat vorgerechnet, dass die so genannte fischereiliche Sterblichkeit für beide Bestände kaum noch relevant ist. Andererseits braucht es bestimmte Beifangquoten, um andere Fischereien vor allem auf Plattfische jetzt und in Zukunft überhaupt zu ermöglichen“, begrüßte der Minister die Entscheidung. Er muss aber auch zur Kenntnis nehmen, dass der Rat – ebenfalls einstimmig – dem Vorschlag der Kommission folgend jegliche Freizeitfischerei auf Dorsch verboten hat: „Dies ist sehr bedauerlich, weil der Dorsch immer ein wichtiger Magnet für die Freizeitfischerei und den Tourismus an der Ostsee war. Beiden Beständen geht es allerdings so schlecht – und hier sind es inzwischen überwiegend außerfischereiliche Faktoren – dass man eine gezielte Fischerei auf diese Art sowohl durch gewerbliche als auch durch Freizeitfischerei in der gesamten Ostsee nicht zulassen kann.“
Begrüßt hat Minister Dr. Backhaus außerdem, dass die zulässige Gesamtfangmenge für Sprotte lediglich um 31 % zu reduziert wurde; die Kommission hatte eine Kürzung von 42 % vorgeschlagen. „Durchaus überraschend ist die Bestandentwicklung der letzten drei Jahre bei dieser Art negativ, und mit der Kürzung soll ein Rückgang unter das nachhaltige Niveau verhindert werden, wie es in solchen Fällen üblich ist“, konstatiert der Minister. „Zugleich macht mir Sorgen, dass es hier eine weitere für bestimmte Betriebe wichtige Fischart gibt, deren zuletzt schlechte Bestandsentwicklung weder prognostiziert werden konnte, noch dass man hier über Ansätze einer Erklärung auch nur hinauskommt.“ Man müsse zur Kenntnis nehmen, dass nicht zu allen Fischarten ein ständiges hochintensives Bestandsmonitoring erfolge und man oft lediglich auf die Bestandslage reagiere.
Der Rat beschloss, die Fangbeschränkungen für Lachs im Hauptbecken wie von der Kommission vorgeschlagen um 36 % zu senken und den TAC für Lachs im Finnischen Meerbusen aus dem letzten Jahr beizubehalten, anstatt diese wie von der Kommission vorgeschlagen um 20 % abzusenken. Darüber hinaus wird die Freizeitfischerei auf Lachs im Hauptbecken weiterhin auf den Fang von höchstens einem Exemplar eines Lachses mit abgeschnittener Fettflosse pro Angler und Tag beschränkt. Nach dem Fang des ersten Exemplars müssen die Freizeitfischer den Lachsfang für den Rest des Tages einstellen. „Diese verhältnismäßige und pragmatische Regelung habe ich eingefordert und freue mich daher, dass man das auf Ebene des Entscheidungsgremiums genauso sieht. Immerhin hängen – nach Dorsch- und Aalfangverbot für die Angler in der Ostsee – einige Teile des Freizeitfischereitourismus auch am Lachs. Schließlich lassen erste Ergebnisse aus einem vom Land geförderten Projekt des Thüneninstituts gute Überlebensraten bei zurückgesetzten Lachsen erwarten.“
Weitere Regelungen im Rat betrafen Heringsbestände in der mittleren Ostsee, im Golf von Riga und im Bottnischen Meerbusen, die für Mecklenburg-Vorpommern wenig oder keine Bedeutung haben. Schließlich hat der Rat auch über Fangmöglichkeiten für Stintdorsch in der Nordsee entschieden, einen Bestand, der von der EU und dem Vereinigten Königreich gemeinsam bewirtschaftet wird. Nach Konsultationen mit dem Vereinigten Königreich einigten sich die Delegationen darauf, eine EU-Obergrenze von 300 Tonnen nur für Beifänge festzulegen.
PM Nr.256/2024 | 23.10.2024 | LM | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt