Aktuelle Mitteilungen des Landesverbandes der Binnenfischer Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen aktuellste Informationen und Mitteilungen des Landesverbandes der Binnenfischer Mecklenburg-Vorpommern e.V. geben, sowie in komprimierter Form aktuelle Hinweise, Hintergrundberichte oder Pressemitteilungen veröffentlichen.



Afrikanischen Schweinepest (ASP) – Hilfe der Fischer und Angler bei Früherkennung bzw. Bekämpfung erbeten

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern bat in einem an den LVB M-V und den LAV M-V gesandten Schreiben um die Unterstützung der Berufsfischer und der Anglerschaft. Derzeit besorgniserregend ist neben der Corona-Problematik die sich nun auch in Deutschland ausbreitenden Afrikanischen Schweinepest (ASP). Es muss mit allen Mitteln auch in diesem Falle einer Ausbreitung entgegengewirkt werden. Zur Erklärung folgen Zitate aus dem eingegangenen Schreiben von Dr. Dirk Freitag, Abteilungsleiter Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Fischerei:

„Die ASP ist eine ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung mit seuchenhaftem Verlauf und hoher Sterblichkeit. Sie betrifft ausschließlich Haus- und Wildschweine. Die klinischen Erscheinungen können sehr unterschiedlich sein und führen bei den betroffenen Tieren meist zum Tod. Ein Ausbruch der ASP hat nicht nur die unmittelbaren tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Folge, sondern führt wegen der sofort gültigen Handelsbeschränkungen zu schweren wirtschaftlichen Schäden.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem zuständigen Fachressort an der Spitze bemüht sich mit maximalen Anstrengungen, den Eintrag der Tierseuche in unser Bundesland solange als möglich hinauszuzögern. So wird derzeit unter anderem an einem Wildschutzzaun entlang der deutsch-polnischen Grenze gearbeitet.

Von besonderer Wichtigkeit sind die Maßnahmen der Früherkennung. Denn je eher ein Eintrag der ASP ins Land erkannt wird, desto besser sind die Chancen die Ausbreitung der Tierseuche im Land zu verhindern und diese Tierseuche erfolgreich zu bekämpfen.

Zur frühzeitigen Identifikation eines ASP-Geschehens sollten alle Personen und Institutionen, die sich regelmäßig in Wald und Flur sowie an den Gewässern bewegen, insbesondere auf tote oder auffällige Wildschweine achten und solche Fälle den zuständigen Behörden melden. Es ist bekannt, dass sich kranke Wildschweine oft zu den Gewässern der Umgebung hinbewegen und dann am oder sogar im Gewässer verenden. Die erkrankten und verendeten Tiere stellen enorme Infektionsherde dar.

Es könnten daher gerade die sich auf und an den Gewässern bewegenden Angler und Fischer sein, die solche Tiere als erste beobachten oder auffinden. Solche Funde müssen umgehend dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gemeldet werden, damit die erforderlichen Abklärungsuntersuchungen und ggf. erste Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche umgehend eingeleitet werden können.“ 

Finden Ihre Mitglieder bei der Berufs- oder Freizeitfischerei tote Wildschweine, sollen Sie bitte sofort die zuständige Veterinärbehörde informieren oder – sofern bekannt – den zuständigen Jäger!  

Übersicht mit Kontaktdaten der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter sowie deren Erreichbarkeiten außerhalb der regulären Dienstzeiten und weitere Informationen

unter – LINK:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Verbraucherschutz/Veterinaerwesen/Tiergesundheit-Tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp

LM M-V Abteilung 5, Schwerin, den 26.10.2020