Aktuelle Mitteilungen des Landesverbandes der Binnenfischer Mecklenburg-Vorpommern e.V.

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Nordkurier: Verwirrung um Schonzeiten für Hecht und Zander in MV

Für Hecht und Zander gibt es in Binnengewässern von MV keine gesetzliche Schonzeit. Auf vielen Seen sind die Raubfische für Angler derzeit dennoch tabu. Ein Experte klärt auf:

Streiten sich zwei Angler. Es geht um die Frage, ob derzeit in M-V geangelt werden darf. Für beide Raubfischarten gebe es keine Schonzeit in MV, ist Hecht-Holger überzeugt und beruft sich auf die Angaben in einer Fachzeitschrift. Kollege Karpfen-Karl hält dagegen: Aktuell müsse man Hechte und Zander in Ruhe lassen. Wer hat nun Recht?

Keine gesetzliche Schonfrist für Hecht und Zander    

„Im Prinzip beide Angler“, weiß Rüdiger Schülke, Referent der ehrenamtlichen Fischereiaufseher beim Landesanglerverband (LAV). Die Regelungen in MV zu den Schonzeiten für Hecht und Zander sorgten unter Anglern immer wieder mal für Verwirrung. Der Grund dafür: Es gibt zum einen vom Gesetzgeber vorgeschriebene Schonzeiten für Fische. Besitzer oder Pächter eines Gewässers die sogenannten Fischereiberechtigten, können davon abweichend aber auch eigene Zeiträume festlegen, in denen auf bestimmte Fischarten nicht gezielt geangelt werden darf.

So geht aus der Auflistung der Mindestmaße und Schonzeiten der Fische in MV vom Landesamt für Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaft und Fischerei hervor: Für Hecht und Zander gibt es auf Binnengewässern in MV keine Beschränkung bei der Fangzeit (in Küstengewässern schon). Das ist die gesetzliche Regelung, auf die sich Hecht-Holger bezog. Diese Angaben werden auch häufig auf Internetseiten bekannt gegeben.

Anglerverband hat strengere Regeln

Das Landesamt hat die Einträge zu Hecht und Zander aber mit einer Fußnote versehen, die oftmals nicht mit übernommen wird. Ergänzend heißt es: Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer legten in der Regel für die Wirtschaftsfischarten eigene Schonzeiten fest. Und da kommt die Aussage von Karpfen-Karl ins Spiel.

Abweichend von den gesetzlichen Vorgaben hat der Landesanglerverband in seiner Gewässerordnung nämlich Schonzeiten für beide Raubfischarten festgelegt. Auf LAV-Gewässern ist der Hecht vom 1. März bis 30. April und der Zander vom 15. April bis 1. Juni für Angler tabu. „Dadurch wird in der Laichzeit der Angeldruck reduziert. Die Raubfische sollen die Möglichkeit haben, sich in Ruhe zu vermehren“, erklärt Schülke. Die Maßnahme diene der Bestandserhaltung von Hecht und Zander.

Aufdruck auf der Angelerlaubnis beachten

Und woher wissen Petrijünger nun, ob sie an einem Gewässer mit Schonzeit für Esox Lucius und Sander Lucopercu angeln oder nicht? LAV-Fischereiaufseher Schülke weist darauf hin: „Jeder Angler muss sich im Vorfeld über die Regeln für das jeweilige Gewässer kundig machen.“ Das geht zum Beispiel über das Online Gewässerverzeichnis des LAV MV. Die Empfehlung vom Landesamt lautet kurz und knapp: „Aufdruck auf der Angelerlaubnis beachten.“

Müritz-Fischer erlauben ganzjährig Hechtfang

So gilt etwa auf dem Ziegelsee in Schwerin laut LAV-Jahresangelerlaubnis die Gewässerverordnung des Verbandes und folglich auch die Hechtschonzeit für Hecht und Zander. Auch für den Zierker See bei Neustrelitz und den Malchiner See heißt es: Gewässerordnung des Landesanglerverbandes MV beachten.

Auf dem großen und kleinen Stadtsee in Penzlin bei Waren, Plauer See und Müritz hingegen werden die Angelregeln von der Fischerei Müritz-Plau vorgeben, die keine Schonzeit für den Hecht festgelegt hat. Der Zander ist vom 1. April bis 1. Juni geschont.

Und an die Schonzeiten sollten sich Angler tunlichst halten. “Verstöße dagegen sind kein Kavaliersdelikt”, betont Schülke.

Udo Roll, Nordkurier

Quelle und LINK:  https://www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/verwirrung-um-schonzeiten-fuer-hecht-und-zander-in-mv-2456321

 

 

LAV, aktuelle Mitteilungen, 23.4.2024, Görslow